Wegen der immensen Kosten für den Ausbau der Kinderbeteuung klagen Schleswig-Holsteins Kommunen gegen das Land.
Kiel. Wegen der immensen Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung klagen Schleswig-Holsteins Kommunen gegen das Land. Die kommunalen Landesverbände reichten sowohl eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht als auch eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Schleswig ein. Es geht um Kosten der Kinderbetreuung von über 200 Millionen Euro pro Jahr.
„Um die Ansprüche der Eltern zu erfüllen, brauchen die Kommunen mehr Geld“, sagte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages. Stellvertretend für alle Kommunen des nördlichsten Landes klagen die Hansestadt Lübeck und der Kreis Schleswig-Flensburg.
Allein für den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren fielen in Lübeck jährliche Mehrkosten in Höhe von zehn Millionen Euro an, sagte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxer (SPD). Landesweit belaufen sich die Mehrkosten dafür auf etwa 110 Millionen Euro. „Die Kommunen empfinden die derzeitige Lage als schreiendes Unrecht.“
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Die Gerichte in Schleswig sollen klären, ob das Land Schleswig-Holstein rechtlich für die Aufgaben der Kinderbetreuung zuständig ist. Die Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht soll die Frage beantworten, ob das Land den Kommunen die Kosten seit dem Ende 2008 beschlossenen Kinderbetreuungsgesetz rückwirkend erstatten muss.
Für den Fall, dass sich dabei die Rechtsauffassung des Landes durchsetzt, soll die Verfassungsbeschwerde klären, ob das Land den Kommunen auf Grundlage des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung die Mehrkosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für Kindern unter drei Jahren vollständig erstatten muss. Die Kommunalverbände berufen sich auf ein Gutachten des Finanzverfassungsrechtlers Joachim Wieland, der diese auch vor Gericht vertritt.
Nach Ansicht der Landesregierung sind die Kommunen dagegen für die Jugendhilfe insgesamt zuständig, also auch für die Kindertagesbetreuung. „Die Landesregierung will eine faire und effiziente Klärung der offenen Rechtsfragen“, sagte Bildungsstaatssekretär Eckhard Zirkmann. Land und Kommunen erkennten in einer Vereinbarung an, dass die gerichtlichen Entscheidungen für alle kommunalen Körperschaften in Schleswig-Holstein gültig seien. (dapd)