Wedel. Viele Straßen wurden nicht geräumt. Das verärgert Bürger und Politik. Verwaltung verweist nun in Antworten auf umstrittene Satzung.
Nachdem sich in Wedel viele Bürger und SPD-Politiker nach Frost und Schneefall über spiegelglatte Straßen und die erhebliche Unfallgefahr beschwert hatten, reagiert nun die Verwaltung der Stadt. In einer Mitteilung werden sieben Antworten auf sieben Fragen zum Thema Schnee und Eis auf den Straßen der Rolandstadt veröffentlicht.
Geklärt wird aus Sicht der Stadt etwa, weshalb einige Straßen geräumt werden, andere aber nicht: „Aus Kapazitätsgründen ist es dem Bauhof der Stadt Wedel nicht möglich, alle Straßen im Stadtgebiet zu räumen. Es erfolgt eine Priorisierung, um die verkehrswichtigen Straßen frei zu halten. Eine Räumpflicht für alle Straßen durch die Stadt besteht nicht.“
Kein Winterdienst in Nebenstraßen: Stadt reagiert auf Vorwürfe
Welche Straßen werden nun genau geräumt? „Grundsätzlich werden alle Straßen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Landes- und Bundestraßen im Rahmen des Winterdienstes geräumt. Hinzu kommen weitere wichtige Straßen. Die Straßen, die im Rahmen des Winterdienstes geräumt werden, sind im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Wedel unter W1 aufgeführt.“
Unter dem Punkt W1 (Winterklasse) in der seit Juli 2023 gültigen Satzung, gegen die einige Wedeler aktuell klagen, steht: „Schnee und Eisbeseitigung auf verkehrswichtigen Fahrbahnen einschließlich der dazugehörigen Fußgängerüberwege, Parkplätze, auf dem benutzungspflichtigen Radweg der Bahnhofstraße, Busbuchten und besonders gefährliche Fahrbahnstellen.“
Laut Straßenreinigungssatzung gibt es keine Räumpflicht
Über diese Verpflichtung hinaus räume laut Stadtsprecher Sven Kamin der Bauhof, wenn es die Kapazitäten zuließen. Eine Räumpflicht für alle Straßen gebe es jedoch nicht. „Fußgängerüberwege im Stadtgebiet und alle Verbindungen von Bushaltestellen zu Gehwegen werden dennoch vom Bauhof freigehalten“, heißt es in der Verwaltungsmitteilung.
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Zudem haben laut Verwaltung viele Bürger bei der Stadt nachgefragt, ob alle Wedeler für den Winterdienst zahlen müssen, auch wenn ihre Straßen nicht geräumt werden würden? Dies müssten laut Satzung lediglich die Eigentümer der in der Winterklasse aufgeführten Straßen leisten, die dafür 81 Cent pro Frontmeter zahlen würden. Die restlichen Bürger zahlten dafür nicht, „auch wenn sie natürlich auf den verkehrswichtigen Straßen vom Winterdienst mitprofitieren“.
Stadt Wedel weist auf die Pflichten von Grundstückseigentümern hin
Die Regelungen sind nach Stadtangaben nach den Vorgaben des Landesrechnungshofes von der Verwaltung vorbereitet worden und von den politischen Gremien verabschiedeten Gebührensatzung festgelegt worden. Zudem weist die Stadt auf die Pflichten von Grundstückseigentümern bei Schnee, Eis und Laubabfall unter diesem Link hin.
Darüber hinaus wollten viele Wedeler von ihrer Verwaltung wissen, wie bei dem Streitthema Straßenreinigungsgebühren weitergehen werde. In der Mitteilung verweist die Stadt auf eine Mitteilung von Anfang November 2023, in der die Verwaltung die juristische Überprüfung abwarten werde – bis dahin bleibt die umstrittene Satzung, die den Bürgern Kostensteigerungen von teilweise über 2000 Prozent bescheren, in Kraft.
Die etwas salopp formulierte finale Fragestellung der Stadtmitteilung lautet: „Noch was?“ Die Antwort: „Ja. Die Stadt Wedel bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmenden auch und gerade in den nicht geräumten Straßen für eine den Straßenverhältnissen angepasste, vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise.“