Helgoland/Hamburg. Einziger Taxibetrieb auf der Insel wollte kein Taxameter installieren. Nun gibt es eine Lösung im Streit mit der Kreisverwaltung.

Monatelang haben die Beteiligten um eine Lösung gerungen. Am Mittwoch gab es nun eine Entscheidung: Der „Taxikrieg“ von Helgoland ist befriedet. „Die Landrätin ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt“, sagte Helgolands Bürgermeister Thorsten Pollmann dem Abendblatt bei der 31. Helgoländer Runde in Hamburg. Er hatte selbst erst kurz davor davon erfahren. „Das ist wirklich eine gute Nachricht.“

Im vergangenen Herbst war zwischen dem Kreis Pinneberg und der Hochseeinsel ein Streit darüber entbrannt, dass der einzige Taxibetrieb auf Helgoland keine Taxameter benutzt. Die Kreisverwaltung verlangte, dass Heiko Ederleh dieses Gerät anschafft. Dieser lehnte das unter anderem mit dem Hinweis auf die hohen Kosten für die Umrüstung ab.

Taxi-Streit auf Helgoland wurde beigelegt

„Der Betreiber lag mit dem Land und dem Kreis über Kreuz“, so Pollmann. Er sei zwar formal nicht zuständig gewesen, habe sich der Angelegenheit angenommen, um eine Lösung herbeizuführen.

„Viele Helgoländer sind auf ein Taxi angewiesen“, so der Bürgermeister der Hochseeinsel. Aber das gelte darüber hinaus auch für viele Urlauber. „Wir haben auf Helgoland 60 Höhenmeter. Das schafft nicht jeder mit einem schweren Koffer.“

In der neuen Kreisverordnung sind die Details festgelegt

In der neuen „Kreisverordnung über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf der Insel Helgoland“, die dem Abendblatt vorliegt, sind die Tarife genau aufgeführt. Es gilt ein Einheitstarif für die gesamte Insel.

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„Das Beförderungsentgelt für jede Inanspruchnahme eines Taxis, unabhängig von der Wegstrecke, beträgt sechs Euro sowie zusätzlich drei Euro für jeden weiteren Fahrgast. Handgepäck ist unentgeltlich zu befördern“, heißt es in der Verordnung. Für „Mehrgepäck“ werden zwei Euro pro Stück fällig. Für Wartezeiten und Anfahrt darf das Taxiunternehmen kein Geld extra verlangen.

Die Verordnung trat am 14. Februar 2024 mit der Unterschrift der Landrätin in Kraft.