Elmshorn. Politik stimmt für Verlängerung des Mietvertrags. Zumindest bis Ende 2024 kann der Betrieb der Kulturstätte vorerst weitergehen.
Aufatmen beim Verein Freundeskreis Knechtsche Hallen Keimzelle Kranhaus. Dessen Mitglieder betreiben im historischen Kranhaus an der Elmshorner Schloßstraße seit Jahren die Kulturstätte. Und dürfen dies nun auch mindestens ein weiteres Jahr tun. Das entschied die Elmshorner Politik im Stadtumbauausschuss vergangene Woche.
Eine Beschlussvorlage der Stadt hatte schon im Kulturausschuss für Furore und große Sorgen beim Verein gesorgt. Denn diese sah vor, den Mietvertrag, der zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen wäre, nicht zu verlängern. Das wäre das Ende der Kulturstätte Kranhaus und wohl auch gleichbedeutend mit dem Tod des Vereins gewesen.
„Fatales Signal“ abgewendet: Elmshorns Kranhaus ist endgültig gerettet
In erster Instanz wendeten Grüne, SPD und Linke dies ab, setzten im Kulturausschuss durch, dass der Mietvertrag verlängert werden sollte. Im Stadtumbauausschuss wurde dem nun entsprochen, der Beschluss bestätigt. Auch für 2024 wird der Verein also einen Mietvertrag fürs Kranhaus erhalten.
„Die Einstellung des Kranhausbetriebs wäre gleichbedeutend mit dem Tod des Vereins und des darin gebündelten bürgerschaftlichen Engagements. Das wäre ein fatales Signal an die Öffentlichkeit“, hatten die Politiker argumentiert. Uwe Köpcke, SPD, sagt, er sei froh, dass der Vertrag nun verlängert würde.
Stadt wollte Mietvertrag mit Kranhaus-Verein nicht verlängern
Der Mietvertrag sollte deshalb nicht verlängert werden, weil die Firma Semmelhaack 2024 mit den Arbeiten an den Knechtschen Hallen beginnen will. Das werde Einfluss auf das Kranhaus haben, hieß es in der Vorlage der Verwaltung. Seit 2013 war der Mietvertrag immer auf ein Jahr begrenzt gewesen.
Nach Ansicht der Stadt drohen dem Verein ab 2024 kurzfristige Nutzungseinschränkungen aufgrund der Arbeiten an den Knechtschen Hallen. Es sei nicht geklärt, ob das Kranhaus während der Bauarbeiten tatsächlich jederzeit genutzt werden könnte, so Baustadtrat Lars Bredemeier. „Wir wollen die notwendigen Bauarbeiten schnellstmöglich umsetzen“, so Bredemeier. Der Erhalt der Knechtschen Hallen müsse im Fokus stehen.
Kranhaus: Veranstaltungen könnten baubedingt abgesagt werden
Mit der Verlängerung des Mietvertrags hat der Verein nun also nur bedingte Planungssicherheit. Denn Veranstaltungen können immer noch aufgrund der baulichen Situation abgesagt werden. Sollten sich beispielsweise Verzögerungen im Bauablauf ergeben, kann dies zulasten der Kulturveranstaltungen gehen. Doch was haben die Arbeiten an den Knechtschen Hallen überhaupt mit dem Kranhaus zu tun?
Die Schwierigkeit ergibt sich aus der Konstruktion der Knechtschen Hallen, der Mantelhalle und des Kranhauses. Denn die Mantelhalle, welche das Kranhaus umgibt, ist marode. Eine der Wände, die an die Knechtschen Hallen angrenzt, ist statisch labil und muss durch eine Konstruktion gestützt werden. Nur so wurde die Nutzung des Kranhauses überhaupt möglich.
Elmshorn: Mantelhalle um das Kranhaus soll erhalten werden
Das könnte bei Arbeiten an den Knechtschen Hallen zu Problemen führen, argumentierte das Amt für Projektentwicklung. „Im Rahmen der 2024 vorgesehenen Baumaßnahmen an den Knechtschen Hallen und der Mantelhalle/Kranhaus werden regelmäßig wechselnde Bauzustände mit Relevanz für die beschriebene Wand auftreten“, hieß es.
Die Mantelhalle, auch sie war Thema im Ausschuss für Stadtumbau. SPD, Grüne und Linke hatten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, in einem Antrag den Erhalt der Halle gefordert. Außerdem sollte die Halle denkmalgerecht restauriert und modernisiert werden, ebenso wie das Kranhaus. Dafür ist allerdings eine Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege nötig.
Rahmenplan müsste für Erhalt der Mantelhalle geändert werden
Damit nicht genug, auch der Rahmenplan, der einen Abriss der Halle und des Cita-Strom-Gebäudes an der Berliner Straße vorsieht, müsste geändert werden. Reichlich Diskussionspotenzial also. Aus Sicht der Stadt kommt ein solcher Antrag zur Unzeit. Denn eine Änderung des Rahmenplans könnte viel Zeit in Anspruch nehmen, ebenso wie eine Prüfung durch die Denkmalbehörde.
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Das Landesamt müsste auch dann tätig werden, wenn etwa nur ein Gebäudeteil erhalten werden sollte. Die Entscheidung, ob nur der vordere Teil, also Cita-Strom abgerissen werden kann, liegt also bei der Denkmalbehörde. Die kann allerdings nur eine Stellungnahme abgeben, wenn auch ein Abrissantrag vorliegt.
Elmshorn: Denkmalbehörde entscheidet, was abgerissen wird
Letztlich einigte sich der Ausschuss auf einen Kompromiss. Es wird ein offizieller Abrissantrag gestellt, anschließend soll gemeinsam mit der Politik das weitere Vorgehen erörtert werden. Die Politik stellte aber mit großer Mehrheit (zehn Ja-Stimmen und eine Enthaltung) klar: Die Mantelhalle soll erhalten werden.
Jetzt liegt der Ball also beim Landesamt für Denkmalschutz. Die Behörde muss letztlich entscheiden, was abgerissen werden darf und was nicht. Endgültige Klarheit, was mit der Mantelhalle geschieht, gibt es also noch nicht. „Ich freue mich, dass der Wunsch nach dem Erhalt der Mantelhalle breite Unterstützung gefunden hat“, sagt SPD-Politiker-Uwe Köpcke. Das sei ein schönes Zeichen.