Kreis Pinneberg. Kläger aus Tornesch hatten in Vorinstanz gesiegt. Nun darf der Kreis aber trotz erheblicher Versäumnisse weiter an der Straße planen.

Im jahrelang andauernden Mammutstreit um den Ausbau der Kreisstraße 22 zwischen Uetersen und Tornesch hat nun die oberste Instanz des Landes ein Machtwort gesprochen, und zwar zu Ungunsten der Pinneberger Kreisverwaltung.

Denn der vierte Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss über den Neu- und Ausbau der K22 rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.

Im Gegensatz zum vorherigen Urteil des Verwaltungsgerichts kann der Kreis Pinneberg als Vorhabenträger diese Entscheidung aber erstaunlicherweise als Teilerfolg werten. Denn immerhin wird nicht die komplette Planung über den Haufen geworfen. Der Kreis kann nun nachbessern. Das wurde in der Vorinstanz ausgeschlossen.

Streit um K22: Gericht rügt „Mängel“ – gibt Kreißstraße aber eine Chance

Dennoch urteilte nun auch das Oberverwaltungsgericht, dass „erheblichen Abwägungsmängel“ dem Planfeststellungsbeschluss vom 19. September 2018 zugrunde lagen. Das Verkehrsgutachten etwa leide an beachtlichen Mängeln. Zudem sei von einem der Kläger zu viel Fläche zur Enteignung vorgesehen.

Wie das Abendblatt mehrfach berichtete, hatten Eigentümer von Grundstücken in Tornesch-Esingen geklagt. Ihre Grundstücke liegen im Bereich der Kreuzung der K 22 und der L 107, weshalb die Flächen für den Ausbau in Anspruch genommen werden sollen.

Oberverwaltungsgericht folgt der Vorinstanz, mit einem Unterschied

Im Grunde folgte nun der Senat mit seiner Entscheidung dem Verwaltungsgericht. Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Während die Vorinstanz den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben und damit für nichtig erklärt hatte, stellen die nun monierten Mängel nicht den gesamten Plan infrage.

Was zunächst nach einer Klatsche für den Kreis aussieht, ist also keine. Im Gegenteil: Während zuvor die komplette Planung gekippt wurde, darf die Verwaltung nun die Mängel beheben und einen neuen Anlauf für den Ausbau der K 22 wagen. Bekanntlich gibt es neben den Gegnern auch Befürworter der Straße.

K22: Die Wende brachte eine Gesetzesänderung

Hintergrund der differenzierten Entscheidung des OVG sei die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes. Demnach konnte sich das Oberverwaltungsgericht auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Plans beschränken. Die festgestellten Fehler würden den Plan nicht insgesamt in Frage stellen, könnten nachträglich geheilt werden.

Der Kreis Pinneberg habe laut Gericht nun als Vorhabenträger die Gelegenheit, seine Planung zu ergänzen. Die Urteilsgründe liegen nach Angaben des OVG noch nicht vor. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

CDU-Politiker jubeln über die Gerichtsentscheidung

Für die aus dem Kreis stammende CDU-Landtagsabgeordnete Birte Glißmann ist dieses Urteil auch Leistung der Politik: „Die Politik der CDU-geführten Landesregierung zur Beschleunigung von Planungsverfahren zeigt am Beispiel der K22 Wirkung. Nach dem Urteil in erster Instanz, in dem es rechtlich noch nicht die Möglichkeit eines ergänzenden Verfahrens gab, hätte die Planung zur K22 komplett von vorne begonnen werden müssen.“

K22: Kreis Pinneberg muss Punkte nachbessern

Nun, so Glißmann, hatte das Oberverwaltungsgericht nach Änderung des Landesverwaltungsgesetzes die Chance ein ergänzendes Verfahren einzuleiten, bei dem der Kreis nicht die komplette Planung von vorne betreiben, sondern nur die beanstandeten Punkte nachbessern muss. „Das spart Zeit sowie Geld und hilft vor allem in der Sache, dass die K22 auf absehbare Zeit gebaut werden kann.“

Ihr Parteikollege, der CDU-Kreistagsabgeordnete Daniel Kölbl, ergänzt: „Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die K22 ausgebaut wird.“ Nach der Mängelbehebung könne der Spatenstich zur K22 erfolgen. „Mit diesem Urteil sind wir mit dem Ausbau der K22 so weit wie noch nie zuvor“, meint Kölbl.