Itzehoe. Im November reisen zwei Richter mit einem Historiker zur Gedenkstätte. Zusammen wollen sie vor Ort eine wichtige Frage klären.

Ein Jahr dauert der KZ-Prozess vor dem Landgericht Itzehoe – und der Vorsitzende Richter Dominik Groß will das Verfahren gegen die ehemalige Schreibkraft aus dem KZ Stutthof, die in einem Quickborner Altenheim wohnt, am liebsten noch vor Weihnachten beenden. Zuvor werden Groß und die beisitzende Richterin Rebecca Knof im November den einstigen Arbeitsplatz von Irmgard F. (97) besichtigen – die Kommandantur des in der Nähe von Danzig liegenden Lagers, das heute eine Gedenkstätte ist.

Stutthof-Prozess: Hat Irmgard F. Beihilfe zum Mord geleistet?

Groß gab Dienstag die Entscheidung der Kammer bekannt, dass die beiden Richter und der historische Sachverständige Stefan Hördler voraussichtlich am 4. November dorthin reisen werden. Im Fokus steht der Arbeitsplatz der Angeklagten im zweiten Stock des Kommandanturgebäudes und die Frage, ob sie von dort etwas über die Vorgänge im Lager beobachten konnte. Sollte die Frage zu bejahen sein, könnte dies zur Verurteilung der 97-Jährigen führen, die wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen angeklagt ist. Denn ein Schuldspruch setzt zwingend voraus, dass Irmgard F. Kenntnis von den Vorgängen in dem KZ hatte und diese durch ihre Tätigkeit als Schreibkraft des Kommandanten unterstützt hat. Letzteres dürfte zweifellos der Fall gewesen sein, auch wenn keine Schriftstücke existieren, die nachweislich durch die Hände der Angeklagten gegangen sind.

Ursprünglich hatten mehrere Opferanwälte, die in dem Verfahren 29 Stutthof-Überlebende als Nebenkläger vertreten, den Antrag gestellt, einen Ortstermin in der heutigen Gedenkstätte zu absolvieren. Dann hätten alle Prozessbeteiligten daran verpflichtend teilnehmen müssen. Der Gerichtsbeschluss über die Entsendung der beiden Richter sieht vor, dass die anderen Beteiligten an dem nichtöffentlichen Termin teilnehmen können, aber nicht müssen. Das gilt auch für die betagte Angeklagte, die laut einem ärztlichen Attest reisefähig wäre. Allerdings wäre der Ausflug nach Polen für sie mit „erheblichen Belastungen und Strapazen verbunden“.

Stutthof-Prozess: Urteil soll spätestens Anfang 2023 gefällt werden

Daher sei es, so Groß, auch im Sinne und im Interesse der Angeklagten, die Visite nicht zu einem offiziellen Termin für alle Beteiligten zu machen. Die Richter werden ihre Eindrücke später in den Prozess einbringen. Der Vorsitzende Richter wünscht sich, Mitte oder Ende November mit den Plädoyers zu beginnen. Zu Wort kommen die Staatsanwältin, die beiden Verteidiger und die 13 Anwälte der Nebenklage. Zuvor muss noch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe gehört werden, weil Irmgard F. zum Zeitpunkt der angeklagten Taten als Heranwachsende galt. Das Urteil will die Jugendkammer noch vor Weihnachten oder spätestens im ersten Monat des Jahres 2023 verkünden.

Am 32. Prozesstag wurde als eine der vermutlich letzten Zeuginnen die Frau gehört, die das Verfahren gegen Irmgard F. erst ins Rollen gebracht hatte. Henriette Freudenberg ist Richterin und war von März 2014 bis Ende Juni 2016 an die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg abgeordnet. Ihr Job: Vorermittlungen zu den Ereignissen im KZ Stutthof anzustellen, eventuelle noch am Leben befindliche Beteiligte auf Täterseite zu finden und die Verfahren an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abzugeben. „Wir sind der Meinung, dass ab Mitte 1944 in Stutthof ein systematisches Vernichtungsgeschehen begonnen hat“, so die Zeugin. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof kämen damit alle Angehörigen des Lagerpersonals inklusive der Zivilangestellten, die zu diesem Zeitpunkt dort tätig waren, für eine strafrechtliche Verurteilung in Betracht.

Stutthof-Prozess: Geruch von verbrannten Leichen permanent in der Luft gewesen?

„Auch eine Schreibkraft trägt zum reibungslosen Ablauf im Lager bei und erleichtert durch ihre Tätigkeit die Haupttat“, zitiert Freudenberg die aktuelle Rechtsprechung. Ihre Recherchen hätten zu der Quickbornerin geführt und ergeben, dass Irmgard F. vom zweiten Stock der Kommandantur einen guten Überblick über die Vorgänge in dem Lager gehabt habe und die Massentötungen außerdem Tagesgespräch unter dem Personal gewesen seien. Zudem habe laut den Zeugenaussagen ein permanenter Geruch nach verbrannten Leichen in der Luft gelegen. Das Verfahren wird am 11. Oktober fortgesetzt – mit der Verlesung von Urkunden und Akteninhalten.