Im Skandal um dioxinbelastete Futtermittel hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Uetersener Firma Harles und Jentzsch eingeleitet.
Uetersen/Itzehoe. Es bestehe der Verdacht des Verstoßes gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-Gesetzbuch. "Es geht um das Herstellen und Inverkehrbringen von Futtermitteln, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können", sagte Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Ralph Döpper.
Insbesondere soll Geschäftsführer Siegfried Sievert im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen. Er hatte einem Zeitungsbericht zufolge eingeräumt, Mischfettsäure, die bei der Herstellung von Biodiesel aus Palm-, Soja- und Rapsöl anfällt, für die Futtermittelherstellung verwendet zu haben - und zwar in der irrigen Annahme, dass diese dafür geeignet sei. Laut dem Hersteller, der Firma Petrotec im niedersächsischen Emden, sei jedoch in sämtlichen Verträgen, Lieferscheinen und Rechnungen stets darauf hingewiesen worden, dass die Mischfettsäure aus Altspeisefett nicht für die Lebens- und Futtermittelindustrie, sondern ausschließlich zur technischen Verwendung bestimmt ist.
Verstöße gegen die Paragrafen 17 und 59 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-Gesetzbuchs können mit harten Strafen geahndet werden. "Es droht eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Jahren", erläutert Oberstaatsanwalt Döpper. Nach seinen Angaben ist inzwischen das Landeskriminalamt mit den Ermittlungen beauftragt worden. Sie finden in enger Abstimmung mit dem Landeslabor statt, das die mehr als 100 im Uetersener Betrieb genommenen Proben auswertet. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Dem Uetersener Unternehmen drohen, falls es als Urheber des Dioxin-Skandals überführt wird, Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe von den geschädigten landwirtschaftlichen Betrieben. Diese müssen zivilrechtlich durchgesetzt werden. Derzeit wird in dem Unternehmen weiter produziert. Für eine Stilllegung wäre das Landwirtschaftsministerium zuständig, das landesweit die Futtermittelkontrolle ausübt. Dort sieht man offenbar keine Handhabe für einen solchen Schritt. Laut Mitteilung sei Harles und Jentzsch regelmäßig überwacht worden. "Gründe für eine Beanstandung hat es dabei bislang nicht gegeben." Wie oft und in welcher Form kontrolliert wurde, ist nicht bekannt. In der Erklärung heißt es weiter: "Die Vorkommnisse geben Anlass, etwaige Schwachstellen des Qualitätssicherungssystems bei der Futtermittelherstellung zu ermitteln und zu beseitigen."