Norderstedt. Überfälle am Herold-Center und U-Bahnhöfen: So viel würde private Security in Garstedt und Norderstedt-Mitte die Stadt kosten.

Es soll eine der Säulen sein, um die öffentliche Sicherheit an den Brennpunkten in Norderstedt zu verbessern. Nun hat die Stadt vorgelegt, unter welchen Rahmenbedingungen eine private Security in Garstedt und in Norderstedt-Mitte, an den dortigen Bahnhöfen und im Willy-Brandt-Park, eingesetzt werden könnte. Doch wie die Politik im Hauptausschuss von Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder erfuhr, ist es keinesfalls eine einfach umzusetzende Maßnahme. Im Gegenteil: Die Möglichkeiten sind begrenzter, als manche wohl gehofft haben.

Laut Verwaltung ist es nämlich wie folgt: Während der Stadtpark Norderstedt eine private Fläche sei, dort das Hausrecht also zu bestimmten Zeiten auf einen Sicherheitsdienst übertragen werden kann (und das geschieht bereits seit Jahren), sei der Willy-Brandt-Park eine öffentliche Fläche. Dort bestehe „kein beziehungsweise nur ein sehr eingeschränktes Hausrecht, welches überhaupt an einen privaten Sicherheitsdienst übertragen werden könnte“.

Norderstedt: Sicherheitsdienst hätte kein Hausrecht im Willy-Brandt-Park

Somit sei der Handlungsspielraum sowohl für einen Sicherheitsdienst als auch für den Kommunalen Ordnungsrecht auf das sogenannte „Jedermannsrecht“ beschränkt. Dieses besagt: Eine Person, die nachweislich eine Straftat vor Ort begangen hat, darf vorläufig festgehalten werden, bis die alarmierte Polizei eintrifft. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen zählen nicht hierzu.

Für den Willy-Brandt-Park gelte allerdings: Würde eine kommunale Benutzungsordnung erlassen, könnte ein Sicherheitsdienst beauftragt werden, der auch befugt wäre, ein Hausrecht auszüben, also gegebenenfalls ein Verbot auszusprechen, sich im Park aufzuhalten. Bei den Bahnhöfen ist das nicht möglich. Hier wäre „lediglich die Präsenz von Sicherheitspersonal ohne Befugnisse möglich“, so die Stadt.

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Auch die Kosten wurden erhoben. Sollten, wie angedacht, an drei Wochentagen jeweils zwei Sicherheitskräfte mit einem Hund Streife laufen, würde das zusammengerechnet für den ZOB Norderstedt-Mitte, den ZOB Garstedt und den Willy-Brandt-Park 330.000 Euro ergeben, die jährlich gezahlt werden müssten. Bislang sei das nicht im Haushaltsentwurf enthalten.

Bahnhöfe: Vier bis sechs Kameras sollen in diesem Jahr in Garstedt und Norderstedt-Mitte installiert werden

Kürzlich hatte die Verwaltung bereits einen Sachstand dazu gegeben, wie die Installation von Videokameras umsetzbar wäre. „Schnellstmöglich werden wir beide Standorte mit vier bis sechs Kameras ausstatten. Und wir werden die Maßnahme 2024 umsetzen, sobald der Doppelhaushalt beschlossen ist“, hatte Oberbürgermeisterin Schmieder auf Abendblatt-Nachfrage bekräftigt.

Was allerdings vorerst nicht möglich ist: Es wird keine direkte Weiterleitung der Aufzeichnungen an die Polizei geben. Diese verfüge noch nicht über die nötigen Voraussetzungen (rechtlich, technisch und personell), um Daten zu speichern und weiter zu verarbeiten. Das könnte erst 2025 der Fall sein. Aber so lange wird Norderstedt nicht warten.