Norderstedt. Attacke mit Auto auf Antifa in Henstedt-Ulzburg: Im Landgericht Kiel treffen Betroffene und Täter am Mittwoch aufeinander.
Nach einer mehrwöchigen Pause wird am Mittwoch, 2. August, ab 9 Uhr vor dem Landgericht Kiel der Prozess gegen M. S., einen 22-Jährigen aus Förden-Barl (bei Bad Bramstedt), fortgesetzt. Ihm wird, wie berichtet, vorgeworfen, am 17. Oktober 2020 in Henstedt-Ulzburg mit einen Pick-Up vorsätzlich in eine Menschenmenge gefahren zu sein. Er ist unter anderem wegen versuchten Totschlags angeklagt. Der Fall sorgt seitdem bundesweit für Aufsehen. Der Fahrer war zu der Tatzeit AfD-Mitglied, der Angriff geschah im Anschluss an eine Veranstaltung der Rechtspartei im Bürgerhaus der Gemeinde – und die Opfer waren Aktivisten der Antifa.
Die Betroffen werden am 2., 10. und 11. August aussagen. Das Bündnis „Tatort Henstedt-Ulzburg“ hat für diese Tage bereits Kundgebungen vor dem Landgerichtsgebäude am Schützenwall angemeldet. S. hatte mit dem VW seiner Mutter eine Frau und drei Männer auf dem Gehweg an der Beckersbergstraße angefahren, diese zum Teil schwer verletzt. Auch heute leiden die Opfer noch unter den körperlichen und psychischen Folgen des Tages.
Henstedt-Ulzburg: Angeklagter offenbart rechte Gesinnung – und AfD-Mitgliedschaft
In einem YouTube-Video und in schriftlichen Stellungnahmen hatten sie bereits schwere Vorwürfe geäußert. Jetzt wird es vor Gericht erneut zum Aufeinandertreffen mit M. S. kommen. Erwartet wird, dass von den Anwältinnen und Anwälten der Nebenklage auch die politische Dimension zur Sprache gebracht wird.
Schon beim Prozessauftakt hatte die Vorsitzende Richterin Maja Brommann hierzu sehr detaillierte Fragen gestellt. Und der Angeklagte räumte nach und nach eine Vielzahl an Verbindungen und Interessen ein, die eine klar rechtsradikale Ideologie offenbarten. Auch seine Mitgliedschaft in der AfD bestätigte er – die Partei verließ er kurze Zeit später.
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Angriff auf Antifa: Vorsätzliche Tat – oder eine Panik-Handlung?
Er selbst sagte zwar, er habe in „Panik“ gehandelt, wollte die Antifa „abschrecken“, sei deswegen mit dem Pick-Up auf den Bürgersteig gerollt. Allerdings ergab ein Unfallgutachten, dass er 25 bis 35 km/h schnell gefahren sei. Und ob es zuvor einen tätlichen Angriff auf einen seiner Begleiter gegeben hat, ist nicht erwiesen.
Zudem sagte M. S., er habe eine Erinnerungslücke, könne daher nicht sagen, ob Menschen vor dem Auto weggesprungen seien – die Opfer werden hingegen vermutlich beschreiben, wie der VW gezielt in ihre Richtung gelenkt wurde. Die Bewertung dieser Aussagen dürfte entscheidend sein für die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche Tat gehandelt hat, die eventuell sogar bedingt war durch ein Feindbild, das S. entwickelt hatte.