Norderstedt. Hausbesitzer verunsichert: Obermeister der Heizungsbauer erklärt, welche Heizungen legal und am meisten gefragt sind.
Welche Regelungen gelten ab 2024 für neue Heizungen? Was ist dann noch erlaubt – und was nicht? Viele Hausbesitzer auch in Norderstedt und Umgebung sind extrem verunsichert – und lassen sich deshalb noch schnell eine neue, konventionelle Gasheizung einbauen. Das ist nämlich unter bestimmten Bedingungen nach wie vor legal.
„Wir erleben einen ungebrochenen Boom bei konventionellen Gasheizungen“, sagt Lars Krückmann, Obermeister der Sanitär-, Heizungs- und Klimainnung im Kreis Segeberg. Der Hintergrund ist die schon seit Monaten andauernde Diskussion um Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene.
Norderstedt: Angst vor neuen Gesetzen – alle wollen Gasheizungen einbauen
Nach einem ersten Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) sollte ab dem 1. Januar 2024 gelten, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, aktuell wird über Veränderungen verhandelt. Doch die Diskussion sorgt für eine „große Verunsicherung“ bei Hausbesitzern, sagt Lars Krückmann. „Viele haben Häuser aus den 60er oder 70er-Jahren. Da wären sehr umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um auf die 65 Prozent zu kommen. Viele fürchten um ihre Ersparnisse, die sie sich für das Alter zurückgelegt haben.“
Manchmal werden sogar Heizungen ausgetauscht, die noch relativ neu sind
In ihrer Not ließen nicht wenige jetzt noch schnell die Heizung erneuern – ganz konventionell, um dann „für 15, 20 Jahre Ruhe zu haben.“ Manchmal würden auch „gar nicht so alte Heizungen ausgetauscht, wo es eigentlich nicht den Zwang gäbe.“
Sehr gefragt seien etwa sogenannte Brennwertkessel – diese werden konventionell mit Gas betrieben, nutzen aber auch die Abgaswärme und sparen deshalb Energie.
In Schleswig-Holstein gilt jetzt: 15 Prozent aus erneuerbarer Energie
Eigentlich gilt in Schleswig-Holstein schon seit Juli 2022 eine Gesetzesverschärfung – demnach muss bei Neueinbauten eine Quote von 15 Prozent erneuerbarer Energie erreicht werden. Für den Einbau von Heizungen galt noch bis zum 18. Mai 2023 eine Übergangsfrist. Aber auch jetzt ist der Einbau von Brennwertkesseln noch legal – und zwar dann, wenn sich der Kunde verpflichtet, einen gewissen Anteil an Biogas zu verfeuern.
„Auch mit einem Biogastarif sind die rechtlichen Grundlagen in Schleswig-Holstein erfüllt“, sagt Krückmann. Die Tarife seien zwar deutlich teuer als herkömmliche Gastarife, aber viele Kunden nutzten, aus Angst vor baldigen Verschärfungen, die Kombination als neuem Brennwertkessel und „Biotarif beim Versorger“.
Weitere Alternativen: Hybrid-Anlagen und Brauchwasser-Wärmepumpen
Eine Alternative seien sogenannte „Hybrid-Anlagen“. Hier werde eine Wärmepumpe mit einem konventionellen Heizkessel kombiniert. Ein weiterer Weg, um die in Schleswig-Holstein geforderten 15 Prozent zu erreichen, sei der Einbau einer „Brauchwasser-Wärmepumpe“. Doch die meisten Kunden wählten die Variante Brennwertkessel plus Biogas-Tarif, da das die kostengünstigste Variante sei.
Das Zeitfenster für diese Variante könnte sich aber schon bald schließen – falls die Bundesregierung doch noch die 65-Prozent-Regelung beschließt. Aus Krückmanns Sicht ist es nämlich „unwahrscheinlich, nur mit einem Biogas-Tarif auf 65 Prozent zu kommen.“
Krückmann: „Nachfrage nach Wärmepumpen ist ebenfalls groß“
Das wesentliche Instrument, Häuser für so eine Regelung umzurüsten, ist laut Lars Krückmann die Wärmepumpe, gegebenenfalls in Kombination mit Photovoltaik. Und schon jetzt gibt es viele Hausbesitzer, die – trotz der hohen Kosten – gleich auf diese Variante setzen wollen.
„Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist ebenfalls groß“, sagt Lars Krückmann. Er betont allerdings, dass es hier „Lieferzeiten von 40 bis 60 Wochen“, gebe, weil die Hersteller im Moment kaum mit der Produktion nachkämen.
Norderstedt: Bei manchen Reihenhäusern reicht der Platz nicht für den Einbau
Außerdem gebe es weitere Probleme im Zusammenhang mit Wärmepumpen. Krückmann: „Bei manchen Reihenhäusern reicht der Platz gar nicht für den Einbau.“ Zudem gebe es „Rechtsunsicherheiten“ bei der Lärmentwicklung. Die Geräusche von mehreren Wärmepumpen in einer Häuserreihe könnten „kumulieren“, Nachbarn könnten wegen Lärmbelästigung klagen. „Niemand weiß bisher, wie die Gerichte dann entscheiden“, sagt Krückmann.
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Er betont aber auch: „Moderne Systeme werden immer leiser.“ Und auch das Problem der langen Lieferzeiten wird sich aus seiner Sicht mit der Zeit erledigen. Er hofft nun darauf, dass die Bundesebene zumindest bald klare rechtliche Bedingungen schafft.