Norderstedt. Wiedereröffnung des beliebten Hauses am Stadtparksee rückt in weite Ferne. Kosten für Rechtsstreit sind beträchtlich.

Seit Monaten ist das Strandhaus im Stadtpark Norderstedt für die Öffentlichkeit geschlossen – kein Kaffeetrinken, keine Veranstaltungen, keine Party oder Hochzeiten. Der erbitterte Rechtsstreit zwischen dem Eigentümer der Immobilie, den Stadtwerken Norderstedt, und dem Pächter, der Familie Farhadi und ihrem kaufmännischen Leiter Christoph Clauß, legt den beliebten Treffpunkt lahm.

Und es sieht nicht danach aus, dass sich an diesem Zustand mittelfristig etwas ändert. Denn die von Christoph Clauß vorgeschlagene Mediation durch die Kommunalpolitik wird von den Stadtwerken abgelehnt und kritisiert. Der Mediationswunsch diene nur den eigenen Interessen des Pächters, so die Stadtwerke.

Stadtpark Norderstedt: Strandhaus-Streit – Keine Einigung in Sicht

„Der Versuch der Geschäftsleitung der Strandhaus Norderstedt GmbH, einen persönlichen Konflikt zu konstruieren, um andere Entscheidungsträger als die zuständige Werkleitung ihres Vertragspartners Stadtwerke Norderstedt für ihre wirtschaftlichen Ziele zu instrumentalisieren, ist durchsichtig“, heißt es in einer Mitteilung, die dem Abendblatt exklusiv vorliegt.

Eine Mediation könne den Zielkonflikt nicht auflösen, so die Stadtwerke. „Vergleichsvorschläge können auch während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens verhandelt werden. Es gab nicht nur den Vorschlag der Strandhaus Norderstedt GmbH, sondern auch ein Angebot der Stadtwerke Norderstedt – aber eben keine Einigung.“

Stadtwerke Norderstedt legen erstmals Summen für Anwaltskosten dar

Die Stadtwerke schließen weiterhin nicht aus, mit juristischen Mitteln zu versuchen, den aus ihrer Sicht unhaltbaren auf bis zu 30 Jahre laufenden Mietvertrag der Pächter aufzulösen und Clauß und die Farhadis loszuwerden. „Die Werkleitung strebt eine rechtskräftige Entscheidung in der Sache an“, heißt es in der Mitteilung.

Das Strandhaus im Norderstedter Stadtpark war vor dem Rechtsstreit eine beliebte Anlaufstelle.
Das Strandhaus im Norderstedter Stadtpark war vor dem Rechtsstreit eine beliebte Anlaufstelle. © Strandhaus

Und dieses Bestreben schlägt offenbar richtig ins Kontor. Zum ersten Mal in dem monatelangen Streit legen die Stadtwerke Norderstedt nämlich jetzt die Summen offen, die sie bereits für Anwälte aufwenden mussten.

Strandhaus-Streit hat bisher 500.000 Euro verschlungen

Etwa 290.000 Euro hat das städtische Unternehmen in Anwalts- und Gerichtskosten investiert, um die mit den Pächtern geschlossene Vertragsverlängerung anzufechten und zu kündigen. Ebenfalls darin enthalten sind die Kosten für eine Räumungsklage sowie die Abwehr von einstweiligen Verfügungsersuchen seitens des Strandhauses.

Darüber hinaus seien für die rechtliche Vertretung und Beratung im Vergabeverfahren weitere etwa 210.000 Euro angefallen. Unter dem Strich haben die Stadtwerke also knapp 500.000 Euro in die rechtliche Auseinandersetzung mit den Strandhaus-Betreibern gesteckt.

Stadtwerke wollen Schaden von 1,5 Millionen Euro verhindern

Aus Sicht der Stadtwerke ein nötiges Vorgehen und auch in der Höhe gerechtfertigtes Investment, denn man habe damit einen drohenden Verlust im Strandhaus von 1,5 Millionen Euro verhindern wollen. Um auf diese Summe zu kommen, macht die Werkleitung eine Rechnung auf.

Die Strandhauspächter hätten bis 2019, parallel zur vertraglich festgelegten Bewirtung der Badegäste im Strandbad, ein Veranstaltungsprogramm mit After-Work-Partys, Lesungen und Mottopartys etabliert. Allerdings nur als „Markterprobung“, wie die Stadtwerke argumentieren. 2019 sollte aus dem Probe- ein ganzjähriger Dauerbetrieb werden. Die Stadtwerke wären bereit gewesen, 1,4 Millionen Euro in das Strandhaus zu investieren, um es für diese Anforderung zu „ertüchtigen“.

Arriba-Chef verlängerte Vertrag ohne Kenntnis seines Arbeitgebers

Doch dann überstiegen schon 2019 die Kosten für die Veranstaltungen die Einnahmen der Stadtwerke Norderstedt aus der regulären Pacht nach dem Mietvertrag und durch pauschale Mieten für private Veranstaltungen. Ein Verlust von 54.000 Euro soll laut Stadtwerken unterm Strich gestanden haben. Diesen Verlust legen die Stadtwerke nun auf die verbleibende Laufzeit von 28 Jahren um – und kommen so auf drohende 1,5 Millionen Euro Minus, die es abzuwenden gelte.

Die Strandhaus-Betreiber hatten bisher betont, dass sie den Stadtwerken mit Pachterlösen knapp 100.000 Euro im Jahr eingebracht hätten. Rechnet man laut Stadtwerke allerdings die entstandenen Kosten gegen diese Summe, macht das städtische Unternehmen am Ende ein Minus-Geschäft.

Die Schuld an der Misere im Stadtpark gibt die Stadtwerkeleitung allein dem geschassten ehemaligen Arriba-Erlebnisbad- und Arriba-Strandbad-Geschäftsführer Ruud Swaen. Dieser habe im Mai 2020 ohne Kenntnis der Werkleitung mit den Farhadis jenen auf bis zu 30 Jahre verlängerten Mietvertrag abgeschlossen. Dieser sei laut den Stadtwerken ungeeignet, den Dauerbetrieb und die 1,4 Millionen Euro an möglichen Investitionen im Strandhaus zu rechtfertigen.

Stadtpark Norderstedt: Kein Geschäft mit primär geschlossenen Feiern gewünscht

Und er sei nun der Grund für die Nicht-Öffnung des Strandhauses. Der Vertrag regele ausschließlich die Bewirtung der Badegäste. Und die sei für Clauß und die Farhadis wirtschaftlich uninteressant und „mehr oder minder ,lästiges Beiwerk’“, wie es die Stadtwerke aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts in Schleswig in dem Rechtsstreit zitieren.

Die Stadtwerke Norderstedt sehen sich als Strandbadbetreiber und öffentliches Unternehmen aber in der Pflicht „gegenüber 39.000 Badegästen im Jahr 2019“, eine langfristige Vertragspartnerschaft zu erreichen, die vorrangig ein allen Bürgerinnen und Bürgern zugängliches öffentliches Angebot sicherstelle – und nicht primär ein Geschäft mit geschlossenen Veranstaltungen.