Atomkraftgegner scheiterten vor Gericht mit ihrem Antrag, die Erkundung von Gorleben als Endlagerstandort für Atommüll zu stoppen.

Lüneburg. Das Verwaltungsgericht Lüneburg teilte am Donnerstag mit, dass Atomkraftgegner mit ihrem Antrag auf eine vorläufige Unterbrechung der Erkundung von Gorleben als Endlagerstandort für radioaktive Abfälle vor Gericht gescheitert seien. „Die dem Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes und der zur Durchführung der Arbeiten für zwei Jahre zugelassene Hauptbetriebsplan verletzen die Antragsteller nicht in ihren subjektiven Rechten“, entschied die 2. Kammer. Weder seien dadurch die Schutzgüter Leben und Gesundheit tangiert, noch seien die Salzabbaurechte der Antragsteller betroffen. Für das Erkundungsbergwerk sei zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. (Az: 2 B 12/11 und 2 B 13/11 vom 14. April 2011)

Im September vergangenen Jahres hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld den Rahmenbetriebsplan für weitere 10 Jahre bis Ende September 2020 verlängert. Außerdem wurde für die Erkundungsarbeiten ein Hauptbetriebsplan für die Dauer von zwei Jahren zugelassen.

Gegen eine Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten klagten daraufhin im Oktober vor dem Verwaltungsgericht Andreas Graf von Bernstorff und sein Sohn Fried, der Elbfischer Christian Köthke, die Salinas GmbH und die Kirchengemeinde Gartow, die ebenfalls Salzrechte besitzt. Das Landesamt für Bergbau ordnete jedoch am 9. November 2010 die sofortige Vollziehung der Betriebspläne an. Daraufhin forderten Andreas Graf von Bernstorff und sein Sohn vorläufigen Rechtsschutz, um eine Aussetzung des Sofortvollzuges zu erreichen. Sie scheiterten damit nun vor dem Verwaltungsgericht.

Der Rahmenbetriebsplan enthält lediglich allgemeine Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf“, entschieden die Richter am Donnerstag. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass es nur um die Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung für ein Endlager gegangen sei. „Die Entscheidungen befassen sich weder mit der Frage, welche Voraussetzungen an ein atomares Endlager zu stellen sind noch ob der Salzstock Gorleben hierfür geeignet ist“, hieß es. Ein Endlager könne nur in einem nach dem Atomgesetz durchzuführenden Planfeststellungsverfahren zugelassen werden, falls sich der Salzstock bei der Erkundung als geeignet erweisen sollte. (dpa)