Das fordert Brandenburgs Wissenschaftsministerium. Karp war Staatssekretär, als er in Niedersachsen Wahlkämpfe für die CDU organisierte.

Potsdam/Hannover. Der frühere brandenburgische Staatssekretär und CDU-Wahlkampfmanager Markus Karp soll sämtliche Nebentätigkeiten als Hochschulprofessor offenlegen und womöglich auf Pensionsansprüche verzichten. Dafür habe ihm jetzt das Wissenschaftsministerium eine einwöchige Anhörungsfrist gesetzt, sagte Staatssekretär Martin Gorholt am Montag in Potsdam.

Nach seiner Berufung zum Professor an der Fachhochschule Wildau 1999 hatte sich Karp mehrfach bei Wahlen für die CDU in Niedersachsen und in Brandenburg engagiert. Während seiner Beurlaubung seit 2006 zahlte weder er noch sein neuer Arbeitgeber den obligatorischen Versorgungszuschlag. Deshalb habe das Ministerium für diese Zeit Karps Beurlaubung unter Anerkennung einer „Ruhegehaltsfähigkeit“ per Bescheid zurückgenommen, erläuterte Gorholt.

Der Ex-Staatssekretär habe jedoch die Möglichkeit, selbst oder über seinen gegenwärtigen Arbeitgeber, die Stadtwerke Wolfsburg, den Versorgungszuschlag von schätzungsweise 90.000 Euro für den Zeitraum 2006 bis 2010 nachzuzahlen. Das Ministerium behält sich vor, ob es dann die Pensionsansprüche anerkennt. Die Nichterhebung des Zuschlags war aus Regierungssicht rechtswidrig.

Schon am 27. März 2006 habe die Hochschule Karp darüber informiert, dass die Zeit seiner Beurlaubung für seine Pensionsansprüche relevant ist. Karp hatte sich jüngst überrascht gezeigt und angekündigt, die Sache zu bereinigen, so dass dem Land Brandenburg kein Schaden entstehe.

Derzeit ist Karp als Chef der Wolfsburger Stadtwerke beurlaubt, nachdem Vorwürfe wegen unerlaubter Wahlkampfhilfe für die CDU Wolfsburg und die Landes-CDU durch das kommunale Unternehmen aufgekommen sind. Die Stadtwerke stehen im Verdacht, den CDU-Landtagswahlkampf von Ministerpräsident Christian Wulff 2002/2003 und Wahlkämpfe des Wolfsburger Oberbürgermeisters Rolf Schnellecke mitfinanziert zu haben. Deswegen laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Das Potsdamer Wissenschaftsressort prüft die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Karp auf Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Am Ende könnte ein Verweis, eine Geldbuße oder gar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis stehen.

Bei den Nebentätigkeiten geht es laut Gorholt darum, ob Karp alle während seiner Beschäftigung an der Fachhochschule Wildau angezeigt hat, welchen zeitlichen Umfang sie hatten und wie sie vergütet wurden. Nachweislich sei Karp vom 1. September 2002 bis 31. Januar 2003 für den CDU-Wahlkampf in Niedersachsen – „unter Wegfall der Bezüge“ - beurlaubt gewesen. In diesem Fall habe Niedersachsens CDU die Versorgungszulage gezahlt. Damals hatte Karp auch die spätere Oberbürgermeisterin von Brandenburg/Havel, Dietlind Tiemann (CDU), im Wahlkampf unterstützt.

Gorholt zufolge gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Beurlaubung des Wildauer Professors für Betriebswirtschaft parteipolitisch motiviert war. Seinerzeit führte die heutige niedersächsische Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) das Wissenschaftsressort in Brandenburg. Vom 21. Oktober 2004 bis 31. Dezember 2005 war Karp dort Staatssekretär. Die Beurlaubung für seine anschließende Tätigkeit in Wolfsburg war nach Darstellung der Fachhochschule Wildau eng mit dem Ministerium abgestimmt.

Bevor Karp den Vorstandsposten der Stadtwerke Wolfsburg übernahm, wurde er am 1. Januar 2006 wieder zum Professor ernannt. Unmittelbar danach ließ er sich bis Ende 2010 für die Funktion beurlauben; 2008 verlängerte er diese Zeitspanne bis 2015.