Das Langesarbeitsgericht hat entschieden: die Türen der Stadtwerke bleiben für den beurlaubten Pressesprecher geschlossen.

Hannover/Wolfsburg. Maik Nahrstedt darf auch weiterhin nicht die Wolfsburger Stadtwerke betreten. Das Hausverbot bleibt für den beurlaubten Pressesprecher bestehen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied am Mittwoch. Auch bei der gültigen Beurlaubung des seit dem 5. August freigestellten Betriebsredakteurs folgte die Kammer dem Antrag der Stadtwerke und bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Braunschweig. Dieses hatte bereits Ende August die Anträge Nahrstedts abgelehnt. „Während der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen besteht jedoch ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung von Herrn Nahrstedt als Pressesprecher“, sagte ein Sprecher des Gerichtes. Im Klartext bedeutet dies, dass das Gericht den gesetzlichen Anspruch auf Beschäftigung von Nahrstedt dem Interesse der Stadtwerke unterordnet. Grund sind die bislang zwar nicht nachgewiesenen aber auch als bloßer Verdacht bereits schwerwiegenden Vorwürfe wegen möglicher Weitergabe von vertraulichen Interna. Mangels eines Anspruchs auf vorläufige Beschäftigung habe auch das Hausverbot Bestand. Weiter unklar ist dagegen die Frage, ob Nahrstedt zumindest in seiner Funktion als Betriebsrat das Gebäude der Stadtwerke betreten darf. Diese Frage werde in einem weiteren, ebenfalls am Landesarbeitsgericht anhängigen, Verfahren zu entscheiden sein. Mitte November soll zudem in Braunschweig die Hauptverhandlung beginnen. Während der Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Christa Knauß beiden Parteien noch einen Vergleich nahe gelegt und damit bei Nahrstedt zumindest einen kleinen Funken Hoffnung geweckt. „Die Stadtwerke sind eine Herzensangelegenheit für mich“, sagte der 42-Jährige unmittelbar nach der Verhandlung. Aufgeben wolle er auch nach der erneuten Schlappe vor Gericht nicht. „Ich muss die Entscheidung sportlich nehmen“. In ein paar Wochen würden sich die Beteiligten vor dem Landesarbeitsgericht wieder treffen. „Ich bin trotzdem noch immer fest davon überzeugt, dass ich ein Recht habe, die Stadtwerke zu betreten – zumindest als Betriebsrat.“ „Eine Fortsetzung seiner Arbeit als Betriebsrat ist nicht vorstellbar“, hatte Magnus Bergmann, Anwalt der Stadtwerke, während der Verhandlung immer wieder betont. Als Gründe führte er an, dass Nahrstedt eventuell der Autor von zahlreichen anonymen Briefen mit vertraulichen Interna zum mittlerweile ebenfalls beurlaubten Chef der Stadtwerke, Markus Karp , sei.

Zudem soll Nahrstedt Tickets des Unternehmens für die VIP-Loge im Fußballstadion des VFL Wolfsburg für private Zwecke genutzt haben. Auch die von Nahrstedt bereits zugegebene CDU-Parteiarbeit während der Arbeitszeit habe ein „großes Fragezeichen“ bei den Stadtwerken hervorgerufen und das Vertrauen zerstört. Der ehemalige Stadtwerkesprecher Nahrstedt soll für die CDU Wahlkampf gemacht und die Kosten über die Stadtwerke abgerechnet haben. Er beschuldigt den mittlerweile ebenfalls freigestellten Ex-Stadtwerke-Chef und einstigen CDU-Wahlkampfmanager Markus Karp, Drahtzieher der Affäre gewesen zu sein. Unter anderem geht es bei den Vorwürfen um die Landtagswahl 2003, bei der Christian Wulff Ministerpräsident in Niedersachsen gewählt wurde. Unterdessen sind am Mittwoch in Wolfsburg Abrechnungen von Nahrstedts Dienst-Handy aus dem Zeitraum Januar und Februar 2001 aufgetaucht. Wie die „Wolfsburger Nachrichten“ berichteten (Donnerstag), belegen die Abrechnungen, dass von dem Telefon aus mehrmals täglich die Anschlüsse von Karps Mobiltelefon und dessen Festnetznummer angewählt worden sind. Insgesamt seien im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 17. Februar rund 140 Anrufe – Gesamtkosten rund 200 Mark (knapp 100 Euro) – verzeichnet.

Die Abrechnungen könnten ein Indiz für Nahrstedts Behauptung sein, dass er während seiner Arbeitszeit Wahlkampfarbeit für die CDU und Oberbürgermeister Rolf Schnellecke gemacht hat. Karps Sprecher wollte keine Stellungnahme abgeben. Schnellecke ließ nur mitteilen, er sei „erstaunt und empört, wenn tatsächlich Telefonkosten für seinen Wahlkampf zulasten der Stadtwerke abgerechnet wurden“. Er habe niemanden beauftragt, auf Kosten Dritter Unterstützung für seinen Wahlkampf zu leisten und hätte dies auch nicht zugelassen. Auch dass Nahrstedt für Gespräche sein Diensthandy der Stadtwerke benutzte, sei ihm nicht bekanntgewesen. Für derartige Auslagen und Aufwendungen hätte dem Wahlkampfteam ein laufendes Konto in Höhe von 30 000 Mark zur Verfügung gestanden.