Den Vorschlag hatte das Landesarbeitsgericht gemacht. Die Stadtwerke wollen ihren beurlaubten Pressesprecher nicht mehr als Betriebsrat einsetzen.

Hannover/Wolfsburg. Im Rechtsstreit zwischen den Wolfsburger Stadtwerken und dem beurlaubten Pressesprecher Maik Nahrstedt haben die Stadtwerke am Mittwoch einen Vergleich abgelehnt. Bis zum Nachmittag muss das Landesarbeitsgericht Niedersachsen über die Weiterbeschäftigung Nahrstedts als Betriebsredakteur und das gegen ihn verhängte Hausverbot entscheiden. Der Vergleich hätte Nahrstedt als Betriebsrat den Zugang zu den Stadtwerken gestattet.

„Der Vergleich erschien uns als sinnvoller Vorschlag, einen gewissen Frieden zu erreichen“, sagte die Richterin. Dies komme nicht in Betracht, sagte die Personalleiterin der Stadtwerke. Eine Fortsetzung seiner Arbeit als Betriebsrat sei nicht vorstellbar.

Nahrstedt hatte seine Klage gegen die Beurlaubung bei den Stadtwerken damit begründet, dass er sein Betriebsratsamt wahrnehmen wolle. Der 42-Jährige war mit dem gleichen Antrag bereits im September vor dem Arbeitsgericht Braunschweig gescheitert. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Nahrstedt wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung und hat auch dessen Wohnung und seinen Arbeitsplatz bei den Stadtwerke durchsucht. Das Hauptverfahren wird Mitte November in Braunschweig beginnen.

Der ehemalige Stadtwerkesprecher Nahrstedt soll für die CDU Wahlkampf gemacht und die Kosten über die Stadtwerke abgerechnet haben. Er beschuldigt den mittlerweile ebenfalls freigestellten Ex-Stadtwerke-Chef und einstigen CDU-Wahlkampfmanager Markus Karp , Drahtzieher der Affäre gewesen zu sein. Unter anderem geht es bei den Vorwürfen um die Landtagswahl 2003, bei der Christian Wulff Ministerpräsident in Niedersachsen gewählt wurde.