Vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig will der beurlaubte Pressesprecher der Wolfsburger Stadtwerke eine Weiterbeschäftigung erwirken.

Hannover/Wolfsburg. Weiteres Kapitel in der Affäre um die Wolfsburger Stadtwerke: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen will am Mittwoch über die Weiterbeschäftigung als Betriebsredakteur und das Hausverbot des beurlaubten Pressesprechers Maik Nahrstedt entscheiden. „Ich gehe ohne große Hoffnungen in den Prozess", sagte Nahrstedt am Dienstag. „Wenn man in Braunschweig so viele Male unterlegen war, wird man vorsichtig.“ Nichtsdestotrotz würde er sich „unheimlich freuen“, wenn es klappen würde. Wenn nicht, müsse er es aber auch akzeptieren.

Der 42-Jährige begründet seine Klage gegen die Beurlaubung bei den Stadtwerken damit, dass er sein Betriebsratsamt wahrnehmen wolle. Eine Entscheidung wird noch am Mittwochnachmittag erwartet. Nahrstedt war mit dem gleichen Antrag bereits im September vor dem Arbeitsgericht Braunschweig gescheitert. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Nahrstedt wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung und hat auch dessen Wohnung und seinen Arbeitsplatz bei den Stadtwerke durchsucht. Das Hauptverfahren wird Mitte November in Braunschweig beginnen.

Der ehemalige Stadtwerkesprecher Nahrstedt soll für die CDU Wahlkampf gemacht und die Kosten über die Stadtwerke abgerechnet haben. Er beschuldigt den mittlerweile ebenfalls freigestellten Ex-Stadtwerke-Chef und einstigen CDU-Wahlkampfmanager Markus Karp , Drahtzieher der Affäre gewesen zu sein. Unter anderem geht es bei den Vorwürfen um die Landtagswahl 2003, bei der Christian Wulff Ministerpräsident in Niedersachsen gewählt wurde.