Für den Polizeieinsatz beim Besuch des damaligen US-Präsidenten hatte Mecklenburg-Vorpommern 2006 insgesamt 8,7 Millionen Euro bezahlt.
Schwerin. Der Bush-Besuch von Juni 2006 in Mecklenburg-Vorpommern, auch als „teuerste Grillparty der Welt“ bezeichnet, wird vorerst nicht Thema vor Gericht. Das Verwaltungsgericht in Schwerin setzte die für Freitag geplante Verhandlung aus.
Der aus Baden-Württemberg stammende Kläger, der vom Schweriner Innenministerium die Offenlegung aller Rechnungen für den Polizeieinsatz beim Besuch des früheren US-Präsidenten verlangt, sei auf bereits vorliegende Daten verwiesen worden. Nun solle erst geklärt werden, ob damit dem Begehren Genüge getan ist, begründete eine Gerichtssprecherin am Mittwoch die Absage des Verhandlungstermins.
In Antworten auf Kleine Anfragen der NPD-Landtagsfraktion hatte das Ministerium bereits 2007 und 2008 detaillierte Angaben gemacht. Demnach wurden für den Besuch 8,7 Millionen Euro ausgegeben. Etwa 5,7 Millionen Euro stellten andere Bundesländer für die Entsendung von Polizisten in Rechnung.
Mehrere tausend Ordnungskräfte hatten das Treffen Bushs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in deren Wahlkreis Stralsund, die abendliche Grillparty im vorpommerschen Dorf Trinwillershagen und den Aufenthalt des US-Präsidenten im Ostseebad Heiligendamm abgesichert. Allein für die Hilfe der Polizisten aus Nordrhein-Westfalen zahlte Mecklenburg-Vorpommern rund 1,1 Millionen Euro, weitere 688000 gingen nach Niedersachsen, 650000 nach Bayern. Berlin stellte nur 4000 Euro in Rechnung. Das Gastgeberland trug demnach Kosten in Höhe von 3 Millionen Euro.
Laut Innenministerium hatte der Kläger, der derzeit in Bruchsal eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt, unter Berufung auf das in Mecklenburg-Vorpommern geltende Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Originalrechnungen der Länder verlangt. Zudem habe er auch ein Einsatzhandbuch für Spezialkräfte der Polizei haben wollen. Das sei vom Innenministerium aber abgelehnt worden.
Gegenstand der Klage seien schließlich die Einsatzkosten der Polizei gewesen, erklärte eine Sprecherin. Diese seien aber bereits bekanntgegeben worden. Der Anwalt des Klägers geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sein Mandant mit dem Informationsangebot nicht zufrieden sein wird: „Er will die Kopien der Originalrechnungen sehen.“ Sollte er darauf bestehen, müsste das Gericht einen neuen Verhandlungstermin ansetzen.