Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern muss die Rechnung vom Besuch des US-Präsidenten Bush im Jahr 2006 offenlegen.
Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Innenministerium muss die Rechnungen für den Polizeieinsatz beim Besuch von US-Präsident George W. Bush im Jahr 2006 offenlegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Schwerin am Mittwoch. Geklagt hatte ein Strafgefangener aus Baden-Württemberg, der sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns berief. Das Ministerium darf laut Urteil Informationen auf den Kopien der Rechnungen nach Ermessen schwärzen, das gilt jedoch nicht für den Gesamtbetrag. Zur Begründung hieß es, die Summen aus den einzelnen Ländern seien bereits nach Kleinen Anfragen im Landtag genannt geworden.
Das Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem damaligen US-Präsidenten im Juli 2006 im vorpommerschen Dorf Trinwillershagen wurde wegen der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen als „teuerste Grillparty der Welt“ bezeichnet. Den Angaben nach betrugen die Kosten für die Polizisten aus den 14 anderen Bundesländern rund 5,7 Millionen Euro.
Das Schweriner Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger, der ungeschwärzte Kopien der Rechnungen verlangt, will in Berufung gehen. Wenn das Ministerium nach Gutdünken die meisten Informationen verdecken kann, sei auch nicht zweifelsfrei zu erkennen, ob tatsächlich alle Kosten aufgezählt werden oder ob es noch weitere Teilrechnungen gibt, sagte sein Schweriner Rechtsanwalt Stefan Schulz zur Begründung. Dabei könnte der Kläger allerdings in Zeitnot geraten. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt vorerst nur bis Ende Juni 2011. Bis dahin müsste die Berufung zugelassen und die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald angesetzt sein. Seinen ersten Antrag hatte der Gefangene, der eine langjährige Haftstrafe absitzt, bereits 2006 gestellt.
Das Schweriner Innenministerium verweigerte die Herausgabe der detaillierten Rechnungen bislang, weil elf Bundesländer eine Veröffentlichung generell abgelehnt hätten. Die drei Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin hatten sich den Angaben zufolge damit einverstanden erklärt, die Gesamtbeträge der Kosten zu veröffentlichen. Der Richter sagte, nach einer Kleinen Anfrage im Landtag habe das Innenministerium jedoch bereits 2007 und 2008 Zahlen für die einzelnen Länder genannt, ohne dass sich diese widersetzten.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sieht sich nach eigenen Angaben durch die Gerichtsentscheidung „grundsätzlich bestätigt“. Das Gericht habe unterstrichen, dass Detailrechnungen zu Polizei-Spezialkräfte, die einen Rückschluss auf die besondere Einsatztaktik ermöglichten, auch weiterhin unter Verschluss zu halten seien. „Einem Missbrauch des Informationsfreiheitsgesetzes zur Freizeitgestaltung von inhaftierten Straftätern hat das Verwaltungsgericht zu Recht einen Riegel vorgeschoben. Dass der Steuerzahler auch noch für die Prozesskostenhilfe aufkommen musste, ist sehr bedauerlich“, erklärte der Minister.
Die Gesamtsumme für den Großeinsatz wurde mit 8,7 Millionen Euro angegeben. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, dass inzwischen eine weitere Teilrechnung aus Berlin in Höhe von 14.000 Euro eingegangen sei. Zur Absicherung des Bush-Besuches waren seinerzeit mehr als 12.000 Beamte eingesetzt worden. Die Kosten trug Mecklenburg-Vorpommern als Gastgeberland. In der Landespolitik rief das Urteil unterschiedliche Reaktionen hervor. Während die Oppositionsfraktionen Linke und FDP mit der Entscheidung das Auskunftsrecht der Bürger bestätigt sehen, meinte der CDU-Landtagsabgeordnete Armin Jäger, das Gerichtsverfahren sei nicht nötig gewesen. Schließlich seien die Kosten des Polizeieinsatzes in mehreren Kleinen Anfragen nachvollziehbar. „Mit dem Verfahren zeigt sich, wie das gut angelegte Informationsfreiheitsgesetz missbraucht werden kann“, meinte Jäger.