Grundlage ist für Fraktionschef Ralf Stegner weiterhin das Konzept, das unter anderem Mehreinnahmen über Erbschaft- und Vermögensteuer vorsieht.
Kiel. Die SPD im schleswig-holsteinischen Landtag will die Einhaltung einer Schuldenbremse vom Verhalten des Bundes abhängig machen. Demnach soll ein Neuverschuldungsverbot von 2020 an unter der Voraussetzung gelten, dass Regelungen des Bundes das Land nicht ohne Ausgleich belasten. „In allererster Linie sind damit Steuergesetze gemeint“, erläuterte der Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner in Kiel bei der Vorlage eines Entwurfs zur Änderung der Landesverfassung.
Als Ausgangspunkt nannte er die Vereinbarungen der Föderalismuskommission II. Was sich gegenüber diesem Stand ändere, sei betroffen, sagte Stegner. Die SPD wolle aber nicht etwa die in der Krise getroffenen Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur wieder aufheben.
Die SPD wolle eine Schuldenbremse, betonte Stegner. Das Land könne aber nicht die Verantwortung für neue Schulden übernehmen, die sich aus einer deutlichen Verschlechterung seiner finanziellen Lage infolge von Bundesregelungen ergeben. Die Landesregierung dürfe solchen Regelungen im Bundesrat nicht zustimmen oder müsse sie schon zuvor in Verhandlungen abwenden.
Auch werde ein totales Neuverschuldungsverbot kaum einzuhalten sein, wenn Land und Kommunen nicht zugleich ihre Einsparmöglichkeiten ausschöpfen. „Man muss auch ernsthaft über Mehreinnahmen reden für Land und Kommunen.“ Grundlage ist für Stegner weiterhin ein bereits 2004 vorgelegtes Konzept, das unter anderem Mehreinnahmen über Erbschaft- und Vermögensteuer sowie Veränderungen innerhalb der Mehrwertsteuer vorsieht. Außerdem müsse es eine konsequente Verwaltungsstrukturreform geben.
Die SPD wolle über ihren Vorschlag ausführlich auch mit den regierungstragenden Fraktionen diskutieren, sagte Finanzexpertin Birgit Herdejürgen. In die Landtagssitzung Ende dieses Monats gehen die Sozialdemokraten auch mit einem Antrag, der die Regierung zu neuen Verhandlungen über einen Altschuldenpakt von Bund, Ländern und Kommunen auffordern soll.