Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Männer des schweren Raubes schuldig gemacht haben. Die Opfer seien traumatisiert.

Stralsund. Die Gangster planten die Sparkassenüberfälle generalstabsmäßig bis ins kleinste Detail: Schon Wochen vor dem jeweiligen Raubzug spionierten sie Fluchtwege aus, präparierten Geldverstecke in nahegelegenen Wäldern und bastelten Türsperren, um während der Tat nicht von Bankkunden überrascht zu werden. Mitten im laufenden Kundenbetrieb schlugen sie dann zu - deutschlandweit und immer nach ähnlichem Muster.

Das Stralsunder Landgericht verurteilte am Montag einen 55-Jährigen aus Heringsdorf für fünf Überfälle auf Sparkassenfilialen in Schmiedefeld (Thüringen), Todenbüttel (Schleswig-Holstein), Göhren (Mecklenburg-Vorpommern), Willingen (Hessen) und Marsberg-Westheim (Nordrhein-Westfalen). Die Beute betrug rund 607 000 Euro. Für die Raubzüge muss er elf Jahre in Haft. Das Gericht behielt sich wegen des Hangs zu weiteren Straftaten zudem die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung vor. Der Komplize, ein 31- jähriger Stralsunder, der an drei Überfällen beteiligt war, muss für fünf Jahre und neun Monate in Haft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Männer des schweren und besonders schweren Raubes schuldig gemacht haben, wie Richterin Birgit Lange-Klepsch sagte. Ein Großteil der Opfer sei bis heute traumatisiert. Die Täter gingen immer ähnlich vor: Mit Schreckschusspistolen und Vorschlaghämmern versetzten die maskierten Männer Kunden in Angst und Schrecken. Dann zwangen sie die Bankangestellten, die Tresore zu öffnen. Noch bevor die Polizei eintraf, waren die Täter mit vollen Geldtaschen bereits über alle Berge.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den 55-Jährigen eine Haftstrafe von 13 Jahren und eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Für den 31-Jährigen hielt sie eine Haftstrafe von sechs Jahren für angemessen.

Den ersten der fünf angeklagten Raubüberfälle im thüringischen Schmiedefeld beging der Ältere im Februar 2008 nur drei Wochen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wegen einer früheren Straftat. Gleich beim ersten Raubzug passierte den Gangstern ein fatales Unglück. Dokumentiert von Überwachungskameras brach einer der Mittäter mitten im Kundenraum tot zusammen. Aus Sorge um DNS-Spuren entsorgten sie später die Leiche im brandenburgischen Grimnitzsee. Taucher fanden die Überreste des 51-Jährigen vor drei Wochen. Die Ermittler gehen nach der Obduktion des Toten von einem natürlichen Tod aus.

Die beiden Angeklagten hatten die Taten umfassend gestanden. Der 55-jährige einschlägig vorbestrafte Heringsdorfer brachte die Ermittler zudem auf die Spur bisher unbekannter Mittäter. Von den 14 bekannten Gangstern sitzen inzwischen 12 in Untersuchungshaft, sechs von ihnen stammen aus Vorpommern. Erst am letzten Verhandlungstag wurde ein 37-jähriger mutmaßlicher Bankräuber aus Mellenthin (Usedom) mit Handschellen als Zeuge vorgeführt. Er hatte sich zusammen mit einem weiteren Komplizen vor wenigen Tagen der Polizei gestellt. Der 37-jährige gestand, am Raubzug in Willingen (Hessen) beteiligt gewesen zu sein.

Auf die Spur kam die Polizei der kriminellen Truppe nach dem vorletzten Überfall am 24. Juli 2009 in Göhren (Insel Rügen). Ein Stralsunder Kriminalbeamter arbeitete bereits vor dreizehn Jahren in einer SOKO, die damals den Heringsdorfer als Kopf der Räuber überführt hatte. Auf das Konto der Bande gingen zwischen 1991 und 1997 rund 50 Banküberfälle, bei denen sie einen zweistelligen Millionenbetrag erbeuteten.

Die Staatsanwaltschaft wertete die umfassenden Geständnisse des Heringsdorfers deshalb auch als „Prozesstaktik“. Ein wirkliches „Zerschneiden der Bänder“ zum kriminellen Milieu könne man nicht erkennen, so die Anklage. Der Verteidiger appellierte an das Gericht, auf eine Sicherungsverwahrung zu verzichten und dem Angeklagten einen „Silberstreif an Hoffnung“ für ein nochmaliges Leben in Freiheit zu lassen. Staatsanwaltschaft und Verteidiger des 55-Jährigen behielten sich die Möglichkeit zur Revision vor.