Von August kommenden Jahres an haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Städtetag befürchtet eine Klagewelle.

Osnabrück/Berlin. Nach Angaben von Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) fehlen in Niedersachsen noch 10.000 Krippenplätze, damit von 2013 an die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können. Inzwischen gebe es Betreuungsangebote für 28 Prozent der Kleinkinder im Land, sagte der Minister der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag). Von August kommenden Jahres an haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Bis dahin muss für 35 Prozent aller Mädchen und Jungen zwischen ein und drei Jahren ein Angebot vorhanden sein. „Wir sind auf bestem Wege“, sagte der Minister der Zeitung. Inzwischen gebe es 52.049 Betreuungsplätze in Niedersachsen.

Städtetag befürchtet Klagewelle wegen fehlender Kita-Plätze

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude, befürchtet eine Klagewelle wegen fehlender Kita-Plätze. „Die Eltern werden auf Zuteilung eines Platzes klagen“, sagte der Münchner Oberbürgermeister und SPD-Politiker am Dienstag in der ARD. Wenn eine solche Zuteilung objektiv nicht möglich sei, werde es einen Schadenersatzanspruch geben. „Und das ist dann besonders absurd, wenn Städte in Finanznot auch noch einen solchen Schadenersatz zahlen müssen“, monierte Ude. Hier müsse der Gesetzgeber ganz schnell pragmatische Lösungen anbieten.

Selbst das gigantischste Ausbauprogramm reiche nicht, um den Bedarf zu decken, sagte Ude weiter. Der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten sei bundesweit sehr unterschiedlich, in strukturschwachen Städten komme die Geldnot hinzu. In anderen Städten fehle es an Bauflächen im Innenstadtbereich oder am Personal. „Und die Bundesländer haben sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert bei der Weitergabe der Fördermittel“, bemängelte Ude.

220.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder fehlen

Um das Ziel zu erreichen, für 780.000 der unter Dreijährigen ein Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen, müssten noch rund 220.000 Plätze für Kleinkinder geschaffen werden, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Berlin mit.

Kinder von ein bis drei Jahren haben ab 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe, einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Der Anspruch gilt bundesweit. Das Statistische Bundesamt will am Vormittag in Berlin Daten zur „Kindertagesbetreuung in Deutschland 2012“ bekanntgeben.