Schwarzenbek/Geesthacht. 37-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Schwarzenbek verantworten. Urteil sorgt bei Angehörigen des Opfers für Kopfschütteln.

Von einer bemerkenswerten Ausnahme sprach Suntke Aden, der Direktor des Amtsgerichts Schwarzenbek. Dass es zu diesem Urteil kommen konnte, sei nur durch die deutliche Veränderung des Angeklagten Daniel P. (* alle Namen geändert) möglich. Vorgeworfen wurde dem heute 37-Jährigen, dass er im Mai 2021 in Geesthacht seine Ex-Freundin Vanessa B. ins Gesicht geschlagen und sie anschließend vergewaltigt haben soll. Zuvor war er durch eine gemeinsame Bekannte in die Wohnung des späteren Opfers gelangt.

Die Anspannung ist allen Beteiligten in Saal 1 des Amtsgericht Schwarzenbek anzumerken. Der angeklagte Mann aus Geesthacht vermeidet Blickkontakt mit seinem mutmaßlichen Opfer. Die junge Frau blickt immer wieder rüber zu ihren Angehörigen und versucht zu lächeln, um Stärke zu zeigen. Doch bevor die strapazierende Beweisaufnahme beginnt, ist das Verfahren für die Öffentlichkeit auch schon wieder beendet. Nebenklage und Verteidigung beantragen deren Ausschluss.

Details aus Vergewaltigung: Öffentlichkeit wird ausgeschlossen

Nach rund 90 Minuten Vernehmung des Angeklagten und anschließender Beratung bittet Suntke Aden alle Zuhörer wieder in den Gerichtssaal. Daniel P. sei vollumfänglich geständig, wodurch sein Opfer und auch die geladenen Zeugen nicht aussagen müssen. P. habe eingeräumt, gegen den Willen von Vanessa P. mit ihr vaginalen und analen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

Das Amtsgericht Schwarzenbek. Hier fand der Prozess statt,
Das Amtsgericht Schwarzenbek. Hier fand der Prozess statt, © Marc Nasner | Marc Nasner

Und weiter: Der hinzugezogene Gutachter Jochen Brack attestierte Daniel P., zum Tatzeitpunkt unter massivem Einfluss von Amphetaminen gestanden zu haben. Eine Probe, die bei der Polizei acht Stunden nach der Tat entnommen worden war, hatte noch immer einen hohen Wert ergeben. Zudem habe er regelmäßig Alkohol und Marihuana konsumiert.

Mann stand unter massiven Drogeneinfluss

Wie Brack es schilderte, habe der massive Amphetamineinfluss zu einer Steigerung der Libido und gleichzeitig zu einer Enthemmung während der Tat führen können. Dennoch wies er darauf hin, dass Daniel P. die Tat geplant und nicht im Affekt begangen habe.

Heute, mehr als zwei Jahre nach der Tat, wohnt der 37-Jährige nach mehreren Jahren Obdachlosigkeit in einer Wohngruppe im Kreis Herzogtum Lauenburg. Er habe eine Entziehungskur hinter sich gebracht und verschiedene Therapien besucht. „Mein Mandant war so schockiert von seiner eigenen Tat, dass er sich ändern wollte“, sagt sein Verteidiger. Seitdem sei er clean und versuche zudem, seinen Hauptschulabschluss nachzuholen.

Angehörige reagieren mit Unverständnis auf Urteil

Die Staatsanwältin hält Daniel P. zugute, dass er ein detailliertes Geständnis ablegt und zudem glaubhaft Reue gezeigt habe. Zudem habe er eigene Maßnahmen ergriffen, um sein Leben auf die Reihe zu bekommen, und sei nicht vorbestraft. Dennoch handele es sich um eine schwere Straftat.

Sie fordert unter dem Gemurmel und Kopfschütteln der Angehörigen des Opfers eine Strafe von zwei Jahren. Dies sei das oberste Strafmaß, das eine Bewährung noch möglich mache. Richter Suntke Aden folgt diesem Vorschlag und spricht eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung aus. Die Bewährungsdauer beträgt drei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.