Lauenburg. Verwaltung legt Entwurf der Katzenschutzverordnung vor. Künftig sollen Tiere nur noch gechippt und registriert Auslauf haben.

Verklebte Augen, Milbenbefall oder an der häufig todbringende Katzenseuche erkrankt – die meisten Katzen, die sich in freier Wildbahn durchschlagen müssen, haben mit verschmusten Stubentigern nicht viel gemein. Mindestens zwei Millionen Katzen leben in Deutschland auf der Straße. In Lauenburg hatte die SPD schon vor zwei Jahren einen Antrag zur Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht und war damit bei den anderen Fraktionen auf offene Ohren gestoßen.

In der Stadt kümmern sich vor allem die Lauentown-Katzenfreunde um die Wildlinge. „Wir haben mit den Tierschützern gesprochen und werden eine entsprechende Verordnung erarbeiten“, versprach Amtsleiter Reinhard Nieberg auf der Sitzung des Umwelt- und Energiewendeausschusses im November 2019.

Lauenburg will gegen wilde Katzen vorgehen

Jetzt legt die Stadt den Entwurf der Katzenschutzverordnung vor, über die der Ausschuss in der Sitzung am kommenden Montag, 26. Oktober, berät. Kernaussage der Verordnung: Wer seiner Katze Freigang gewährt, muss das Tier zuvor registrieren lassen. Dies erfolgt in der Regel über die Implantierung eines Mikrochips in einer Tierarztpraxis.

Die in in dem von der SPD vorgelegten Antrag geforderte Kastrationspflicht für Freigänger ist vorläufig vom Tisch. Zwar können nach dem Tierschutzgesetz der unkontrollierte Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten werden. Doch diese Regelung würde einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum der Halter bedeuten, heißt es in der Begründung der Verwaltungsvorlage. Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sollen Katzenhalter sensibilisiert werden. Außerdem könnten Katzen, die in freier Wildbahn aufgegriffen werden, auf diese Weise leichter zugeordnet werden.

Nicht registrierte Tiere haben künftig Stubenarrest

Sollten aufgegriffene Katzen nicht gechippt sein, kann die Stadt die Registrierung beantragen. Ist die Katze zudem fortpflanzungsfähig, ist auch die Kastration des nichtgekennzeichneten Tieres möglich. Aber auch eine künftige Kastrationspflicht will die Stadtverwaltung für die Zukunft nicht ausschließen, sollte die Katzenschutzverordnung in dieser Form keine Wirkung zeigen.

Der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Immo Braune hatte vor zwei Jahren – damals noch als Stadtvertreter – den Antrag der Fraktion eingebracht. „Dass die Kastrationspflicht noch nicht enthalten ist, ist schmerzlich, aber vor dem rechtlichen Hintergrund nachvollziehbar“, sagt er. Allerdings gibt er zu bedenken: „Nichtsdestotrotz stellt sich die praktische Frage, inwiefern ein reines Chippen der Hauskatzen die unkontrollierte Vermehrung verhindern soll.“

Weibliche Katzen können pro Jahr bis zu 12 Nachkommen gebären.

Innerhalb der vergangenen fünf Jahre haben die Lauentown-Katzenfreunde mehr als 300 Katzen kastrieren lassen. Die Kosten für die Kastration übernimmt der Tierschutzverein Geesthacht.

In jedem Fall ist es ein Kampf gegen die Zeit: Eine weibliche Katze kann pro Jahr zwei Würfe mit jeweils etwa zwei bis sechs Nachkommen haben, die ihrerseits mit etwa sechs Monaten geschlechtsreif sind. Von einer weiblichen Katze und deren Jungen können so in einem Jahr bis zu 35 Nachkommen ausgehen.

Sitzung der Politiker am 26. Oktober um 19 Uhr

Doch es sind nicht nur die wildlebenden Tiere, die das Elend vervielfachen. Viele unkastrierte Hauskatzen und Kater streifen durch ihre Reviere. Bevor sie durch die Katzenklappe wieder in die warme Stube kommen, sorgen sie dafür, dass das Elend ihrer wildlebenden Artgenossen weiter zunimmt.

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Die Sitzung beginnt um 19 Uhr in der Albinus-Gemeinschaftsschule. Zu Beginn ist einen Einwohnerfragestunde vorgesehen.

  • Infos zur Kastration von Katzen:

Auch 2020 unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen. Seit dem 17. Oktober können herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden kastriert werden. Die Kosten werden über einen von der Tierärztekammer verwalteten Fonds abgerechnet. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen. Voraussetzung ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Die erforderlichen Informationen sind auf der Seite www.tieraerztekammer-schleswig-holstein.de abrufbar.