Schwarzenbek. 52-jähriger Schwarzenbeker wollte mit einem Gasbrenner Unkraut vernichten. Warum der Umgang damit nicht ungefährlich ist.
Wer derzeit im Freien mit offenem Feuer umgeht, muss dabei besonders umsichtig sein. Langanhaltende Trockenheit und die Hitze der vergangenen Tage lassen die Brandgefahr steigen. In Schwarzenbek hat am Donnerstag, 16. Mai, ein Gartenbesitzer eine Hecke in Brand gesetzt. Der Mann hatte es mit der Bekämpfung von Unkraut mit einem Gasbrenner übertrieben. Er musste schließlich mit einer leichten Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Kampf gegen Unkraut: Hecke in Brand gesetzt
Die weggeworfene Zigarette im trockenen Wald zählt seit Jahrzehnten zu den Klassikern, ebenso offene Grillfeuer in der Natur. Inzwischen zählen dazu auch am Wegesrand abgestellte Autos mit heißem Katalysator auf verdorrtem Gras. Möglichkeiten, bei anhaltender Trockenheit einen Brand auszulösen, gibt es viele, auch im eigenen Garten.
Statt mühsam in Handarbeit Moos, Gras oder anderes unerwünschte Grün von Gehwegen und Terrassen zu entfernen, stehen Gartenbrenner bei Gartenbesitzern hoch im Kurs. Aus einer Gaskartusche befeuert, versprechen die Brenner raschen Erfolg gegen ungeliebten Bewuchs. Ohne dass auf umweltschädliche Gifte gegen Unkraut zurückgegriffen werden müsste.
Gasbrenner hat ganze Arbeit geleistet
Schaden lässt sich aber auch mit den Brennern anrichten. Ein 52-jähriger Schwarzenbeker hat Donnerstagvormittag seine Grundstücksauffahrt mit einem dieser kleinen Feuerspeier bearbeitet. Dabei ist er der Hecke seines Nachbarn zu Nahe gekommen, die geriet in Brand.
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Der Verursacher wie der Heckeneigentümer machten sich daran, den Brand zu löschen, doch dies gelang nicht sofort. Die anrückende Feuerwehr konnte verhindern, dass sich die Flammen weiter ausbreiteten. Bis die letzten Flammen erstickt waren, waren rund fünf Meter Hecke ihnen zum Opfer gefallen.
Vorwurf lautet: „Herbeiführen einer Brandgefahr“
Der überambitionierte Gärtner musste mit einer leichten Rauchvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden. Er wird sich voraussichtlich wegen „Herbeiführen einer Brandgefahr“ verantworten müssen. Der Vorwurf lautet nicht auf fahrlässige Brandstiftung, weil keine Personen, keine Gebäude, Wälder oder landwirtschaftlichen Flächen betroffen waren, erläutert ein Polizeisprecher.