Geesthacht. Polizistin erinnert sich an einen Einsatz in Geesthacht, bei dem ein Trinkgelage aus dem Ruder lief. Angreifer wurde nun verurteilt.

Ein paar Bier zu Hause, eine Dose Whiskey-Cola, nochmal mehrere Biere und schließlich Wodka und Korn tranken zwei Geesthachter, als sie im Juni 2023 durch die Stadt zogen. In der Wohnung von Enrico K. (45/Name geändert) angekommen, feilschten die beiden um Elektroware und Hosen. Plötzlich verlor Florian W. (28) die Nerven. Dann soll er mit einer Bierflasche seinem Trinkkumpanen auf den Kopf geschlagen haben, weswegen dieser blutverschmiert niedersank. So warf es ihm zumindest die Staatsanwältin im Amtsgericht Schwarzenbek vor.

Doch an diese Geschehnisse will Florian W. keine Erinnerungen mehr haben. „Das erste, an das ich mich wieder erinnern kann, ist das Krankenhaus“, sagte er. Dort sei er von der Ausnüchterungszelle von der Polizei hingebracht worden. Deswegen könne er zu der Tat, die ihm vorgeworfen wird, gar nichts sagen. Nur dass er schon vor dem Treffen mit Enrico K. einige Flaschen Bier konsumiert hatte, wusste er noch. Auch wenn er eigentlich kaum Alkohol trinke. Während der Verhandlung wirkt Florian W. fahrig, spricht sehr leise und nuschelt unverständlich.

Trinkgelage bringt die Freunde vor Gericht

Einen noch schlechteren Eindruck macht sein mutmaßliches Opfer: Enrico K. wird vor der Verhandlung zur Belehrung in den Gerichtssaal gerufen und will zunächst auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Richterin weist ihn an, sich in die Mitte des Saals zu stellen – Enrico K. verschwindet aber sichtlich desorientiert aus dem Raum. Ob er vor der Verhandlung getrunken habe, will sie von ihm während der Vernehmung wissen. Er verneint. Auch er erzählt vom gemeinsamen Trinkgelage mit jeder Menge Alkohol. Plötzlich habe sein Bekannter einen Tisch in seiner Wohnung umgeworfen und ausgeholt. Danach habe er erst wieder an seinen dreitägigen Krankenhausaufenthalt Erinnerungen. Dort wurde er wegen seiner Kopfverletzungen behandelt. Noch heute habe er morgens Kopfschmerzen, auf seinem Kopf ist eine lange Narbe zu sehen, an der keine Haare mehr wachsen.

Befragt wird auch eine Polizistin aus Geesthacht. Sie berichtet, dass sie zur Wohnung der Mutter des Angeklagten gerufen wurde. Auch dort soll Florian W. mit bereits blutigen Schuhen randaliert haben, ehe er in Gewahrsam genommen wurde. Unterdessen wird eine Streifenwagenbesatzung der Wohnung von Enrico K. geschickt. „Auf Klopfen hat das Opfer nicht reagiert“, berichtet die Polizistin, die deshalb durch den Briefschlitz sah. „Ich habe ihn dann auf der Couch liegen sehen. Er war blutverschmiert und ich hoffte nur, dass er nicht tot ist“, gab sie zu Protokoll.

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Staatsanwältin und Richterin sahen es als erwiesen an, dass Florian W. seinen Kumpel mit einer Flasche niedergestreckt hat. Dafür sprach auch ein loser Flaschenboden, den die Polizei in der Wohnung fand. Da der Angeklagte nicht vorbestraft und alkoholbedingt schuld vermindert ist, fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 15 Euro. Am Ende erhält er 150 Tagessätze zu zehn Euro, da er aktuell keine Arbeit hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.