Lauenburg. Die frühere Eigentümerin hat sich im Grundbuch streichen lassen. Folge: Die Stadt und Steuerzahler werden zur Kasse gebeten.

Auf eine bis 1,5 Millionen Euro hat Lauenburgs Stadtverwaltung die Kosten für die Sicherung des in Teilen abgerutschten Hanges über der B209 veranschlagt. Geld, das voraussichtlich die klamme Schifferstadt allein wird aufbringen müssen, obwohl das fragliche Areal über der Hafenstraße ihr gar nicht gehört. Und das ist keinesfalls die einzige Unwägbarkeit.

Schifferstadt muss voraussichtlich die Kosten tragen

Seit den 1990er-Jahren ist das Grundstück „herrenlos“, wissen Lauenburger Politiker. Seinerzeit ließ sich die damalige Eigentümerin aus dem Grundbuch streichen. Weil das Land Schleswig-Holstein damals darauf verzichtet hat, die Fläche zu übernehmen, fällt heute die Verantwortung an Lauenburg. Nicht als Grundeigentümer, sondern als Kommune, die für den Fall die Verkehrssicherheit gewährleisten muss,

Die Stadt habe in der Vergangenheit zweimal versucht, die vormalige Eigentümerin in Regress zu nehmen, „ist damit aber jeweils vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gescheitert“, erinnert Stadtvertreter Niclas Fischer (LWG). „Diesen Weg mehr als 20 Jahre später noch einmal zu beschreiten, sollten wir nicht ernsthaft versuchen.“

Auf Lauenburg kommen Kosten in Millionenhöhe zu

Ein solcher Vorstoß sei wenig sinnvoll, meint auch SPD-Fraktionschef Immo Braune. „Erfolgversprechend wäre es nur, wenn wir schlüssig nachweisen könnten, dass die Gefahr bereits bei Aufgabe des Grundstücks vor rund 30 Jahren bestanden hat.“

Wie hoch die Kosten am Ende für Lauenburg ausfallen werden, lasse sich derzeit noch nicht sicher sagen, erläutert Lauenburgs Bauamtsleiter Christian Asboe. Aktuell gehe es zunächst darum, eine Summe für den noch nicht verabschiedeten Doppelhaushalt 2024/25 zu benennen.

Stadt hofft auf Sondermittel des Landes

Die tatsächlichen Lasten für Lauenburg hängen natürlich von der genutzten Technik für die Sicherung des Hanges ab. Wie auch davon, ob die Stadt dafür Mittel einwerben kann. „Lauenburgs Kämmerer schaut gerade, ob wir Sonderbedarfszuweisungen beantragen können“, sagt Asboe.

Allzu groß sind die Hoffnungen nicht: Nach massiven Sturmflutschäden an der Ostsee zeigen sich Bund wie auch das Land zugeknöpft. Anders als an der Nordseeküste, wo dem Flutschutz nationale Bedeutung zugeschrieben wird, fürchten Bürgermeister von Ostsee-Kommunen, auf einem Großteil der Kosten sitzenzubleiben.

In Ortslagen ist der Bund aus dem Schneider

Auch Lauenburg leidet darunter, dass die Gesetzgebung Verantwortlichkeiten vom Bund auf die Länder beziehungsweise die Kommunen schiebt. Außerorts fällt die Bundesstraße 209 in die Verantwortung des Bundes als „Baulastträger“. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Land oder Kommunen in der Pflicht.

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Verärgerte Bürger halten sich an die Stadt

„Die Strecke steht in Verwaltung des Landesbetriebs Straßen und Verkehr.“ Mit Lauenburg bestehe eine „UI-Vereinbarung“, erklärt Asboe. „Unterhaltung und Instandsetzung erfolgen durch die Kommune, im Auftrag des Landes.“

Solche Feinheiten interessieren die verärgerten Betroffenen nicht. Asboe: „Bürger und Gewerbetreibende werden sich weiter an uns halten, solange Straßensperrung oder Behinderungen anhalten.“