Schwarzenbek. Er soll sturzbetrunken seinen Freund niedergeschlagen und dann getreten haben. Nun beginnt gegen Peter W. der Prozess in Schwarzenbek.

Ein Trinkgelage in Geesthacht endete für zwei Männer im März 2022 mit einem Aufenthalt im Krankenhaus. Einer von ihnen landete nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwarzenbek. Peter W. (*Namen geändert) wird vorgeworfen, seinen Kumpel während eines Streits mit Faustschlägen niedergestreckt und ihm dann gegen den Kopf getreten zu haben. Die Polizei stellte bei ihm kurz nach der Tat einen Alkoholwert von fast drei Promille fest – auch deshalb gestaltet sich nun die Beweisführung schwierig.

„Ich habe große Erinnerungslücken“, sagt Peter W. „Wenn das aber so in der Anklageschrift steht, schließe ich mich dem an“, so der 37-Jährige nach Verlesung der Anklage. Er soll Jakob L. übel zugerichtet haben. Der Grund: Peter W. schlief während des Trinkgelages ein und wurde von seinem Freund geweckt. Darüber soll er sich so aufgeregt haben, dass es zu einem Handgemenge kam.

Zahlreiche Klinikaufenthalte wegen Alkohol

Erst soll Peter W. seinem Opfer ins Gesicht geschlagen haben, als dieser zu Boden ging, richteten sich die Tritte laut Anklage gegen den Kopf von Jakob L. Dabei soll er mit einem sogenannten Stomp Kick von oben auf den Kopf gestampft haben. „Die Handlungen waren konkret lebensgefährlich“, heißt es daher in der Vorlage. Jakob L. erlitt Verletzungen am Kopf, im Gesicht, an den Händen, einer Schulter und den Rippen. Nur: An all das will Peter W. keine Erinnerungen haben.

„Ich habe davon erst Tage später erfahren, nachdem ich aus dem Krankenhaus gekommen bin“, sagt Peter W. zu den Vorwürfen. Er selbst sei wegen seines Alkoholkonsums in der Klinik gelandet – wie bereits viele Male zuvor. Ein weiterer Bekannter habe ihn nach seiner Entlassung auf die Tat angesprochen. „Ich bin zu Christof gegangen und der sagte, dass ich Jakob zusammengeschlagen habe“, so der Angeklagte. Überrascht habe ihn das, da er und sein mutmaßliches Opfer eigentlich ein gutes Verhältnis zueinander haben. Die beiden arbeiten nicht nur gelegentlich gemeinsam, sondern wohnen auch zusammen. Auch heute wollen sich beide gut miteinander verstehen.

Unstimmigkeiten über Zustand des Angeklagten

Nur wenig Licht konnte Zeuge Christof B., ein gemeinsamer Freund, in die Szenerie bringen. Er sei erst nach der mutmaßlichen Tat dazugekommen, da ein dritter Teilnehmer des Trinkgelages ihn zu Hilfe gerufen hatte. „Ich habe die beiden dann getrennt und Peter aus der Wohnung gebracht“, berichtete er. Wie es zu der körperlichen Auseinandersetzung gekommen war, konnte er jedoch nicht sagen. Da am ersten Verhandlungstag ein wichtiger Zeuge fehlte, muss dieser für die nächste Sitzung vorgeführt werden.

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Dann gilt es auch zu klären, wie betrunken Peter W. wirklich war und in welchem Maße seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Auf Nachfrage der Richterin sagte Zeuge Christof B., dass sein Kumpel angetrunken war, später sagte er, der Angeklagte sei betrunken gewesen. Peter W. behauptet, dass er vollkommen neben sich stand. Ein Promillewert von 2,9 legt das zumindest nahe. Allerdings räumt der Angeklagte auch ein, starker Alkoholiker zu sein, wodurch ein Steuerungsverlust erst später eintreten könnte. Der Prozess wird am 12. Februar fortgesetzt.