Schwarzenbek. Bei Ebay-Kleinanzeigen bot Torben N. Handwerksarbeiten an und nahm Vorschüsse. Bei seinen Ausreden war er sehr einfallsreich.

Irgendwann sei die ganze Sache ordentlich aus dem Ruder gelaufen, stellte Torben S. (Name geändert) gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht Schwarzenbek fest. „Mir ist das alles über den Kopf gewachsen“, sagte er. Mit dem Vorschuss, den er für vereinbarte Handwerksarbeiten erhalten hatte, wollte der Geesthachter private finanzielle Löcher stopfen. Doch die neuen Löcher, die er damit riss, wurden immer größer. Irgendwann brach das System zusammen.

Über Ebay-Kleinanzeigen habe er Gartenarbeiten und handwerkliche Dienste schwarz angeboten, erklärte Torben S. So auch bei Laura H. aus Lauenburg. Die junge Frau hatte ein Inserat aufgegeben, da sie Unterstützung bei Pflasterarbeiten an ihrem Haus brauchte. Ziemlich schnell soll sich Torben S. damals im Juni 2022 bei ihr gemeldet haben. Ähnlich schnell habe er einen Vorschuss gefordert, um Materialien und Arbeitsmaschinen zu besorgen. 200 Euro zahlte Laura H. dem Geesthachter. „Er hat uns das auch quittiert. Außerdem haben wir eine Kopie von seinem Personalausweis bekommen“, berichtete die Lauenburgerin. Daher habe sie auch keine Bedenken gehabt, dass an den Diensten von Torben N. etwas faul sein könnte.

Geld kassiert, ohne zu arbeiten: Haftstrafe für Geesthachter

Doch zum Arbeiten kam der 40-Jährige nicht mehr zurück. „Er hat uns dann immer wieder aufs Neue vertröstet“, sagte die Geschädigte. Erst hieß es, Torben S. habe Corona, dann soll seine Frau im Krankenhaus gewesen sein, ehe er wegen eines kaputten Autos nicht anreisen konnte. Immer wieder soll er betont haben, dass kein Grund zur Sorge bestehe, er würde schon noch wiederkommen. „Irgendwann hatten wir genug und haben ihn dann angezeigt“, sagte Laura H.

Ähnlich sei es bei zwei Schwarzenbeker Familien gelaufen. Auch dort verlangte Torben S. einen Vorschuss von je 200 Euro für Arbeiten an dem Doppelhaus. Opfer Thomas N. kannte den Angeklagten sogar von einer gemeinsamen Arbeitsstelle. Wie bei Laura H. stellte der Angeklagte wieder eine Quittung und eine Kopie seines Ausweises aus. „Das macht man ja eigentlich nur, wenn man nichts Böses im Schilde führt“, resümierte Thomas N.

Doch auch in Schwarzenbek kam es nicht zu den vereinbarten Arbeiten. Zwar tauchte Torben S. in Begleitung seines Fahrers noch in der Europastadt auf, allerdings nur um ein paar Steinplatten vor dem Haus anzuheben. „Dann hat er zu mir gesagt, dass seine Mutter im Sterben liegt und er sofort nach Geesthacht muss“, berichtete Thomas N.. Da er helfen wollte, habe er den mutmaßlichen Betrüger sogar noch nach Geesthacht gefahren.

Weitere 180 Euro Vorschuss für schwere Maschinen

„Da wollte er aber nicht am Krankenhaus, sondern schon vorher aussteigen. Da hat es bei mir zum ersten Mal Klick gemacht“, sagte Thomas N.. Einige Tage später sei der Angeklagte jedoch wieder an seine Arbeitsstelle gekommen – allerdings nur, um 180 weitere Euro für schwerere Maschinen einzustreichen. Diesmal ganz ohne Quittung. Anschließend vertröstete Torben S. auch seine Schwarzenbeker Opfer mit fadenscheinigen Ausreden: eine krebskranke Frau oder ein gestohlenes Fahrrad. Thomas N. sagte, er habe dem windigen Handwerker sogar noch angeboten, den Vorschuss in Raten zurückzuzahlen. Dieser habe auf die Nachrichten jedoch gar nicht mehr reagiert.

Wie Torben S. vor Gericht sagte, habe er die Arbeiten wie vereinbart erledigen wollen. Da er sich aber in einer Privatinsolvenz befinde, habe er das Geld für eigene Zwecke genutzt und dann nicht mehr das Baumaterial kaufen können. „Das Loch, in dem ich saß, ist dann immer tiefer geworden. Irgendwann bin ich da nicht mehr rausgekommen“, sagte er. Dies zweifelte der Rechtsreferendar der Staatsanwaltschaft an. „Ich halte das für eine Schutzbehauptung“, sagte er. Dem Angeklagten müsse klar gewesen sein, dass sein System nicht aufgehen kann.

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Er untermauerte seinen Vorwurf mit diversen weiteren Strafverfahren, die gegen Torben S. geführt wurden. Bei diesen wurde er zu Geldstrafen verurteilt. Bei allen Betrugsfällen sei der Modus Operandi ähnlich gewesen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Es sei also ein gewerbsmäßiger Betrug zu erkennen. Für die beiden Taten aus Lauenburg und Schwarzenbek forderte er summiert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Da sich der Angeklagte glaubhaft reumütig zeigte und sich bei seinen mutmaßlichen Opfern mehrfach entschuldigte, verurteilte ihn die Richterin zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er das erhaltene Geld an die Geschädigten zurückzahlen.