Geesthacht. Ein Geesthachter steht wegen der Verbreitung von Kinderpornos vor Gericht. Wie der 51-Jährige an die Bilder gekommen sein will.
An einer kreativen Ausrede mangelte es Torsten P. (Name geändert) vor dem Amtsgericht Schwarzenbek nicht. Er habe das Bild gerade löschen wollen, das ein nacktes, etwa acht Jahre altes Kind zeigt, das an einen Spiegel angekettet ist. Dabei habe er sich verklickt und die Datei aus Versehen in eine Suchmaschine hochgeladen, die ihm ähnliche Bilder ausspuckte. „Vermutlich hatte ich in dem Moment meine Brille nicht richtig auf“, legte der Geesthachter nach. „Es fällt mir schwer, das so nachzuvollziehen“, entgegnete der Richter stirnrunzelnd.
Angeklagter tauschte sich in Telegram-Gruppe mit Unbekannten aus
Neben diesem Bild fand die Polizei nämlich noch rund 20 weitere kinder- und jugendpornografische Dateien auf den Geräten des 51-Jährigen. Diese habe er aber nicht aktiv gesucht, sondern über eine Telegram-Gruppe mit Freunden und Kollegen ungewollt erhalten. „Das war halt eine Gruppe, in der man sich Sachen hin und her schickt“, führte P. aus, dem es sichtlich schwerfiel, sich zu artikulieren. Auf die Nachfrage, was genau das für eine Messenger-Gruppe gewesen sei, räumte der Angeklagte ein, dass er die anderen Gruppenmitglieder nicht kenne.
Dennoch, so rief ihm sein Anwalt ins Gewissen, würde man doch kinderpornografische Bilder sofort löschen, wenn man diese nicht sehen will. Auch hierzu fand Torsten P. eine Erklärung. „Ich wollte die ja löschen, habe aber nicht alle erwischt“, sagte er. Auch wollte sein Verteidiger wissen, wieso er sich solche Bilder anschaue, obwohl er eine Partnerin habe. „Naja, zu dem Zeitpunkt haben wir ja noch nicht zusammengewohnt“, antwortete Torsten P. lapidar.
Torsten P. war bisher nicht vorbestraft
Schließlich war es der Staatsanwalt, der ihn vor weiteren halbgaren Aussagen bewahrte: Die Polizei habe nur sehr wenige solcher Dateien auf dem Rechner und dem Tablet des Angeklagten gefunden. „Häufig handelt es sich sonst um Tausende oder sogar Zehntausende Bilder“, sagte er. Daher sei auch fraglich, wie ausgeprägt das Interesse von Torsten P. an solchen Bildern sei. Gerade in Messenger-Gruppen mit sehr vielen Mitgliedern komme es zudem vor, dass man Bilder erhalte, die man gar nicht haben möchte.
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Bisher war der Angeklagte nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Deshalb forderte der Staatsanwalt, Torsten P. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zu verurteilen. Dieser Forderung kam der Richter nach und belegte den Geesthachter weiter mit einer Geldstrafe von 1000 Euro, die er an den Kinderschutzbund zahlen muss. „Das soll für sie trotzdem ein bisschen wehtun“, begründete er. Die Geräte des Angeklagten, , auf denen Kinderpornografie entdeckt wurde, wurden einbehalten.