Aumühle. Weil laut Grundbuch ein Flurstück herrenlos ist, wird die Querung nicht freigegeben. Was über die Besitzverhältnisse bekannt ist.
Seit sechs Wochen stehen Spaziergänger an der Brücke über das Wehr am Mühlenteich vor einem mit Ketten gesicherten Absperrgitter, ein Überqueren ist nicht möglich. Am 5. November hatte sich im Kopfsteinpflaster der Zuwegung ein riesiges Loch aufgetan, beim Überqueren herrscht Lebensgefahr. Das Loch wurde inzwischen provisorisch mit Beton gefüllt, doch die Brücke bleibt gesperrt.
Der Grund ist ein Streit um Zuständigkeiten. Denn das Flurstück 160, auf dem sich die Zuwegung zur Brücke befindet, wurde nie ins Grundbuch eingetragen und ist offensichtlich herrenlos.
Brücke am Aumühler Mühlenteich bleibt vorerst gesperrt
Die Besitzverhältnisse am Mühlenteich sind kompliziert: Die drei Gastronomiebetriebe gehören verschiedenen Mitgliedern der Familie von Bismarck. Das Staurecht für den Mühlenteich liegt jedoch bei Gregor von Bismarck. Damit verbunden ist auch die Instandhaltungspflicht für Brücke und Wehr.
Hintergrund: Im Frühjahr 2018 musste der Teich nach einem Unwetter mit Starkregen, bei dem das Wehr und das Fundament der Brücke beschädigt wurden, abgelassen werden, weil das Wehr zu brechen drohte. Für die Sanierung der alten Brücke hatten der Kreis und die Gemeinde Aumühle je 50.000 Euro bereitgestellt. Im Gegenzug hat Gregor von Bismarck die Zuständigkeit für den Erhalt der Brücke anerkannt und die Straßenbaulast übernommen.
Sanierungsarbeiten an der Brücke gerade erst fertiggestellt
Im Sommer 2021 begannen die Sanierungsarbeiten an der Brücke, die erst vor wenigen Wochen fertiggestellt wurde. Doch abgenommen ist die Brücke bisher nicht. Die Zuwegung zur Brücke, das anscheinend herrenlose Flurstück 160, ist das Problem. „Im Zuge der Brückensanierung ergab eine Recherche nach dem Eigentümer Hinweise auf Besitzzuweisungen im Rahmen der Übertragung von Grundvermögen auf Otto von Bismarck. Mit der Folge, dass der Kreis, die Gemeinde oder die Familie von Bismarck Eigentümer geworden sein könnten. Da letztlich auch im Grundbuch kein Eigentümer eingetragen ist, ist das südliche Grundstück, auf dem ein Teil der Brücke liegt, herrenlos: ein Kuriosum“, teilte Kreissprecher Tobias Frohnert bereits im November 2021 mit.
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Ein Treffen aller Beteiligten soll die Zuständigkeit klären
Doch das betreffende Flurstück 160 ist bis heute nicht übertragen worden. „Ich versuche das Flurstück 160 seit über zwei Jahren umgeschrieben zu bekommen, denn ohne das Grundstück zahlen mir die Gemeinde und der Kreis ihren vereinbarten Teil der Brücke nicht“, teilte Gregor von Bismarck auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Um die Schäden an der Zuwegung zur Brücke so schnell wie möglich zu beheben, hat man ein weiteres Treffen vereinbart. „Am 12. Januar kommen Landrat Dr. Christoph Mager, Torge Sommerkorn, Amtsdirektor des Amtes Hohe Elbgeest, Gregor von Bismarck sowie Vertreter der Gemeinde Aumühle erneut zusammen“, teilt Aumühles Bürgermeister Knut Suhk mit.
Einige Spaziergänger ignorieren die Gefahr
Die Brücke bleibt gesperrt, ein Spaziergang in den Sachsenwald ist zurzeit auf diesem Weg nicht möglich. Trotz der Gefahr ignorieren dies einige Spaziergänger. „Ich habe beobachtet, wie Leute über den Zaun klettern und sogar einen Kinderwagen rüber gehoben haben“, erzählt Kathrin Mallon besorgt. Was nicht ganz ungefährlich ist, denn niemand weiß, ob sich nicht doch weitere Löcher auftun könnten.