Schwarzenbek. Manche Kommunen schieben Wärmeplanung gerade an, andere sind Jahre weiter. Doch es könnte noch schneller gehen mit der Energiewende.

Die von Bundes- und Landesregierung forcierte Energiewende verlangt Städten und Gemeinden enorme Anstrengungen ab, insbesondere die geforderte kommunale Wärmeplanung. Wer genauer hinschaut, kann erkennen, dass es ihnen, aber auch Unternehmen und Genossenschaften weiter schwer gemacht wird, die in sie gesetzten Hoffnungen zu erfüllen. Viele Kommunen machen sich derzeit auf den Weg, manche sind erstaunlich weit. Andere wollen noch 2023 oder Anfang 2024 den offiziellen Startschuss für die Planungen geben, so die Stadt Schwarzenbek.

Zum Jahresende ballen sich traditionell die Sitzungen der Gemeindevertretungen. Im Kommunalwahljahr 2023 ist dies nicht anders als sonst. Allerdings mit einem Unterschied: Zu jahreszeitlich üblichen Punkten wie Gebührenerhöhungen, neuen Satzungen und Verträgen hat sich ein weiterer hinzugesellt - kommunale Wärmeplanung. Städte in der Größe Geesthachts (33.000 Einwohner) sollen bereits bis Ende 2024 ein Konzept vorlegen, wie sie die Energiewende vorantreiben. Für kleinere Städte wie Schwarzenbek und Lauenburg ist die Frist von Ende 2027 auf Mitte 2028 verlängert worden.

Energiewende: Gemeinden unterschiedlich schnell unterwegs

Einige kleine Gemeinden haben bereits beträchtliche Fortschritte auf dem Weg zu einer umweltfreundlicheren Wärmeversorgung gemacht. So wurden etwa in mehreren Kommunen inzwischen Genossenschaften gegründet mit dem Ziel, moderne, umweltfreundliche Blockheiz(kraft)werke oder Holzhackschnitzelheizwerke zu bauen und über noch zu schaffende Nahwärmenetze große Teile der jeweiligen Gemeinden zu versorgen. Dagegen fehlt noch ein Konzept für eine Bürgergenossenschaft in Schwarzenbek.

Wiershop (gut 200 Einwohner) und Kollow (gut 600 Einwohner) haben dagegen erhebliche Fortschritte gemacht. Sie setzen als Brennstoff auf Wurzelwerk, Holzreste und Co. aus der Bioabfallverwertung der Firma Buhck in Wiershop. Hamwarde (850 Bürger) dagegen hat sich aus dem Vorhaben zurückgezogen.

Wolfgang Schmahl, Amtsvorsteher und Bürgermeister in Gülzow: „Im ersten Quartal 2024 starten wir einen neuen Anlauf für eine Genossenschaft in der Gemeinde.“
Wolfgang Schmahl, Amtsvorsteher und Bürgermeister in Gülzow: „Im ersten Quartal 2024 starten wir einen neuen Anlauf für eine Genossenschaft in der Gemeinde.“ © Stefan Huhndorf | Stefan Huhndorf

In der größten der ursprünglich vier Gemeinden, in Gülzow (1300 Einwohner), plant die Politik eine neue Initiative. „Bisher war das Interesse an der Gründung einer Genossenschaft überschaubar, im ersten Quartal 2024 unternehmen wir einen neuen Anlauf“, sagt Bürgermeister Wolfgang Schmahl. Mit seinen zwei Ortsteilen Gülzow und Neu-Gülzow stehe man vor besonderen Problemen, die zu überwindende Entfernung stelle besondere Herausforderungen an ein Nahwärmenetz.

Amt Schwarzenbek-Land stellt Förderanträge für alle Gemeinden

Erst wenn geklärt ist, wie groß das Interesse an einem Nahwärmeanschluss ist, könne der nächste Schritt gegangen werden, so Schmahl, zugleich Amtsvorsteher des Amtes Schwarzenbek-Land. Dazu zähle die Entscheidung zum passenden Energieträger. Unabhängig davon werde das Amt für alle angeschlossenen Kommunen tätigt werden. „Es stellt Förderanträge für alle Gemeinden zur kommunalen Wärmeplanung.“

Hohenhorn (560 Einwohner) gehört dagegen wie Hamwarde und Wiershop zum Amt Hohe Elbgeest. Für die Gemeinde wird gerade eine Machbarkeitsstudie in Hinsicht auf ein Nahwärmenetz abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen zwei Tage nach der Gemeindevertretung (11. Dezember) den Hohenhornern am 13. Dezember präsentiert werden.

Machbarkeit: Bürger werden nach Gemeindevertretung informiert

„Die Bürger werden sich an verschiedenen Tischen zu unterschiedlichen Gesichtspunkten informieren können“, erläutert Bürgermeisterin Hanna Putfarken. Für die ungewöhnliche Form der Gemeindeversammlung hat sie eine Erklärung: „Es sollen nicht immer nur die gleichen Personen zu Wort kommen“, die Information solle im Vordergrund stehen.

Den Wunsch vieler, über eine Genossenschaft Einfluss zu nehmen, kann Hanna Putfarken nachvollziehen. Abgesehen davon, dass diese organisiert werden und sich ausreichend Mitglieder finden müssten, gebe es ein Schwachstelle: das Geld. „Hätte eine Genossenschaft die Chance, die günstigen Kommunalkredite zu erhalten, die wir als Gemeinde bekämen?“

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Photovoltaik: 25 000 Euro für Prüfung von Alternativen

Schon am 11. Dezember stimmt die Gemeindevertretung Hohenhorn über eine Vorlage zu einem Photovoltaikfeld ab. Derzeit ist ein solches, neben der Gewinnung von Erdwärme, als Energielieferant für die Nahwärmeversorgung im Gespräch. Die Politik soll rund 25 000 Euro bewilligen, damit die Gemeinde ein Planungsbüro beauftragen kann, Alternativflächen für ein bis zu 10 000 Quadratmeter großes PV-Feld zu analysieren.

Landwirte sind im Vorteil, wenn sie Photovoltaikfelder außerhalb von Ortschaften planen. Berücksichtigen sie Sonderregeln des Baugesetzbuches, ist ihnen die Genehmigung kaum zu verweigern.
Landwirte sind im Vorteil, wenn sie Photovoltaikfelder außerhalb von Ortschaften planen. Berücksichtigen sie Sonderregeln des Baugesetzbuches, ist ihnen die Genehmigung kaum zu verweigern. © HA

Eine solche Prüfung hat das Land den Kommunen ins Pflichtenheft geschrieben. Aus Sicht von Hanna Putfarken nicht die einzige Aufgabe, die einer Beschleunigung der Energiewende im Wege steht. „Wir müssten selbst für ein nur ein Hektar großes PV-Feld den Flächennutzungsplan ändern, müssten einen Bebauungsplan aufstellen oder ändern, brauchen dazu als Gemeinde noch eine Baugenehmigung. Ein Landwirt, der eine deutliche größere Anlage plant, braucht nur eine einfache Genehmigung.“

Gemeinde im Nachteil gegenüber Landwirten

Es handelt sich in dem Fall jedoch nicht um ein spezielles Förderprogramm für Landwirte. Grund ist die Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe nach dem Baugesetzbuch. Paragraf 35 regelt, dass Landwirte außerhalb geschlossener Ortschaften unter bestimmten Bedingen auch dann bauen können, wenn kein B-Plan besteht.

Ursprünglich für Scheunen und Ställe gedacht, sind damit auch Reiterhöfe und Anlagen zur Energiegewinnung genehmigungsfähig, etwa Biogasanlage zum Vergären von Mais, Ernteresten oder Mist. Oder Photovoltaikfelder bis 2,5 Hektar, wenn sie in einem „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ zum Betrieb stehen.