Witzeeze. Eine Fußgängerin ist von Herdenschutzhunden verletzt worden. Polizei nach dem Tod von Louis: „Wir verschließen nicht die Augen“
Der Tod vom Mischling Louis in Witzeeze hat für Bestürzung gesorgt. Der neunjährige Hund wurde beim Gassigehen nahe der Schleuse von zwei frei laufenden Herdenschutzhunden angegriffen und so schwer verletzt, dass er in einer Tierklinik in Lübeck eingeschläfert werden musste. Laut dem Halter Michael Peltzer seien durch Angriffe der Hunde zwei weitere Hunde gestorben. Wie Polizeisprecherin Jacqueline Fischer mitteilt, sind der Polizei bisher nur zwei verletzte Tiere bekannt, wovon eines gestorben sei.
Fischers Kollegin Sandra Kilian bestätigt am Montagnachmittag jedoch, dass bei dem Vorfall auch eine Frau durch einen Hundebiss verletzt wurde. „Dies ist nun Gegenstand laufender Ermittlungen, aufgrund einer fahrlässigen Körperverletzung“, so Kilian. Über die Art und die Schwere der Verletzung kann die Polizei zurzeit keine Angaben machen. Gegen die Hundehalterin wird auch wegen einer Straftat ermittelt. Bei verletzten Hunden handelt es sich nach dem Gesetz lediglich um Ordnungswidrigkeiten.
Polizei Schleswig-Holstein: Hundeangriff in Witzeeze – Auch Frau durch Biss verletzt
Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Paragraf 20 des Hundegesetzes Schleswig-Holstein muss der Verdacht bestehen, dass die Hunde durch Haltung oder Führung eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Dies muss nun das Ordnungsamt in Büchen prüfen.
Dass es sich bei den beiden angreifenden Hunden um sogenannte Kangal-Hirtenhunde handelt, kann bisher weder die Polizei noch der Kreis bestätigen oder dementieren. „Die Tiere sind dem Veterinäramt lediglich als Herdenschutzhunde ohne konkrete Nennung der Rasse bekannt“, sagt Kreissprecher Tobias Frohnert. Sie werden im Rahmen einer Wander-Schäferei gehalten, die nicht dauerhaft im Kreisgebiet untergebracht ist. Wie Frohnert weiter schildert, wisse das Veterinäramt seit 20 Jahren von der Haltung dieser Tiere. Bisher sei es jedoch zu keinen Vorfällen dieser Art gekommen.
Haltungsbedingungen gaben keinen Grund zur Beanstandung
Auch die Haltungsbedingungen der Tiere seien dem Veterinäramt bekannt und gaben bisher keinen Grund zu Beanstandungen. „Es handelt sich bei den Tieren um Herdenschutzhunde, die im Rahmen der Berufsausübung als Arbeitsmittel genutzt werden“, berichtet Frohnert. Die Halter und Tiere durchlaufen hierfür eine spezielle Ausbildung. Michael Peltzer und seine Lebensgefährtin Kornelia Schoss hatten zuvor den Verdacht geäußert, dass die Herdenschutzhunde nicht korrekt gehalten werden und über Zäune hinwegspringen könnten.
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Herrchen und Frauchen von Louis gaben zudem an, von der Polizei schroff behandelt worden zu sein. So wurde ihre Anzeige nicht aufgenommen. Begründung: Es gebe bereits eine Anzeige. Wie Polizeisprecherin Jacqueline Fischer erklärt, habe die Polizei die Aussagen und auch deren Personalien aufgenommen. „Diese werden dann der bestehenden Anzeige beigefügt. Deswegen hat die Familie auch einen Zettel mit einer Vorgangsnummer erhalten“, sagt Fischer.
Wie die Polizeisprecherin weiter erklärt, sei dies ein gewöhnlicher Vorgang. „Natürlich verschließen wir bei so einem Vorfall nicht die Augen“, so Fischer. Auch bei einer Massenschlägerei würde gegen mutmaßliche Täter nur eine Anzeige aufgenommen werden, in der aber die Anschuldigungen mehrerer Opfer erfasst werden können.