Geesthacht. Kommunalpolitiker wollen erst bei der Ratsversammlung am 10. November beraten, ob sich die Stadt für Fördergelder beim Kreis bewirbt.

Wirft mit Geesthacht nach Schwarzenbek eine zweite Stadt aus dem Südkreis seinen Hut in den Ring und bewirbt sich beim Kreis Herzogtum Lauenburg um Fördergelder für den Bau einer Schwimmhalle, die im südlichen Teil des Herzogtums entstehen soll? Diese Frage wollten die Fraktionen von CDU, SPD und BfG (Bürger für Geesthacht) eigentlich im jüngsten Hauptausschuss diskutieren. Doch ihr Dringlichkeitsantrag kam am 12. Oktober nicht auf die Tagesordnung. Dabei hätten sie die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung des Themenplanes gehabt.

Die Kommunalpolitiker der größten Stadt des Kreises wollen das Thema „Schwimmhalle“ jetzt erst in der Ratsversammlung am Freitag, 10. November, besprechen. Grund für die Vertagung war ein Schreiben von Landrat Christoph Mager (CDU), das am Donnerstag die Geesthachter Verwaltung erreichte. „Um etwaige Missverständnisse zu vermeiden“, wie Mager schrieb, erläuterte er sein Verständnis eines Beschlusses des Haupt- und Innenausschusses des Kreises vom 11. September.

Kommunalpolitiker beraten erst am 10. November

Dieser hatte für den Nachtragshaushalt 2023 eine Summe in Höhe von 1,6 Millionen Euro für die Planung einer Schwimmhalle für Schulen, Schwimm- und Rettungsschwimmsport bewilligt und den Landrat beauftragt, mit infrage kommenden Standortgemeinden, Schulträgern und sonstigen Nutzern Gespräche aufzunehmen.

Laut Informationen der Geesthachter CDU-Kreistagsabgeordneten hätte Mager zeitnah alle Interessenbekundungen vorliegen haben wollen. Allerdings, und das stellte Mager nun klar, benötigt er diese Absichtsbekundung erst am 24. November. „Damit war keine Dringlichkeit mehr gegeben“, sagte Ali Demirhan von den Geesthachter Grünen. Diese sind, anders als ihre Parteikollegen im Kreis, die das CDU-Wahlkampftag-Thema genau wie die SPD unterstützen, skeptischer.

Es geht zunächst nur um eine Absichtserklärung

„Bis zur Ratsversammlung am 10. November ist genügend Zeit, um das Thema ,Schwimmhalle im Südkreis‘ sowohl fraktionsintern als auch interfraktionell in aller Sorgfalt zu prüfen und gemeinsam zu besprechen“, sagte Demirhan. Dies solle auf der Basis von Magers Schreiben erfolgen, der Eckpunkte aus dem Kreistagsbeschluss skizzierte, die es im Bewerbungsprozess zu klären gilt.

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Dazu gehören die Anbindung des Standortes an Infrastruktur und Schulen, Parkmöglichkeiten sowie die Klärung der Frage, ob kurzfristige Schaffung von Baurecht möglich ist, die Wärmeversorgung der Schwimmhalle, ein abgestimmtes Nutzungskonzept, die Beachtung von hohen energetischen Standards und die Ausstattung. Bei Letzterem gilt: mindestens vier Bahnen à 25 Meter Länge und ein Flachwasserbereich für die Wassergewöhnung. Schwarzenbek muss darum übrigens ein neues Konzept erstellen. Das vorliegende bezog sich auf ein Lehrschwimmbecken mit 16,5 Metern Bahnlänge.