Buxtehude. Streit um den Anschluss Buxtehudes an die Autobahn gärt schon lange – selbst mit einem Richterentscheid dürfte er nicht beendet sein.
Der Streit um die Rübker Straße in Buxtehude als Autobahnzubringer zur A 26 schwelt seit Jahren – und nun könnte für das kommende Jahr eine finale Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anstehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die so gut wie fertiggestellte Anschlussstelle Buxtehude-Mitte in absehbarer Zeit für den Verkehr freigegeben werden kann.
Der Bau der A 26 in Richtung Hamburg geht voran, voraussichtlich im kommenden Februar wird, wie mehrfach berichtet, der dritte Bauabschnitt zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf eröffnet. Während sich die Anwohner in Rübke und Neu Wulmstorf längst auf diese Tatsache eingestellt haben und mit mit konkreten Forderungen versuchen, die Folgen der Eröffnung der Autobahn bis vor ihre Haustür möglichst abzumildern, ist die Frage einer Anbindung Buxtehudes weiter ungeklärt – auch zu Lasten der anschließenden Ortschaften in Richtung Hamburg, durch die sich der tägliche Pendlerverkehr auf lange Sicht weiterhin quälen wird.
Gericht kippte faktisch eine eigene Buxtehuder Zufahrt zur künftigen Autobahn
Als Zubringer zur neuen Autobahn ist die Rübker Straße, die Kreisstraße K 40, vorgesehen. Gegen diesen Plan geht die Bürgerinitiative Rübker Straße allerdings seit Jahren mit Erfolg vor. So hatten die Initiative beziehungsweise Anwohner der Rübker Straße im November 2019 vor dem Verwaltungsgericht Stade Recht bekommen: Das Gericht hob nach Klagen von Anwohnern gegen den Autobahnzubringer durch das Wohngebiet den Planfeststellungsbeschluss zur Rübker Straße auf und kippte damit faktisch erst einmal eine eigene Buxtehuder Zufahrt zur künftigen Autobahn.
Der Landkreis – für Planung und Durchführung des Ausbaus der Kreisstraße 40 zum Autobahnzubringer verantwortlich – legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat dieser Beschwerde des Landkreises Anfang Januar 2021 stattgegeben und eine Berufung zugelassen. Verhandelt wurde bis heute allerdings nicht.
Dem Vernehmen nach ist unter anderem eine längerfristige Abwesenheit des Senatsvorsitzenden ein Grund dafür, dass es immer noch keinen Verhandlungstermin vor dem OVG gibt. Im Sommer 2023 soll der Posten offenbar wieder besetzt sein.
Landrat wird ein Urteil akzeptieren
In der Folge gibt es nun Signale, dass das Urteil in Sachen Rübker Straße möglicherweise Ende 2023 anstehen könnte. „Der Landkreis und seine Prozessbevollmächtigten gehen aufgrund der allgemein üblichen Verfahrensdauer in derartigen Fällen davon aus, dass das Berufungsverfahren spätestens in der zweiten Jahreshälfte zur mündlichen Verhandlung kommt, so dass spätestens gegen Ende des Jahres 2023 Klarheit darüber herrscht, ob die K 40 entsprechend der bisherigen Planung ausgebaut werden kann oder ob und inwieweit die bisherige Planung nachgebessert werden muss“, heißt es aus dem Kreishaus.
Landrat Kai Seefried wiederholte in diesem Zusammenhang seine Aussage, dass er das Urteil – wie auch immer es ausfallen würde – auch in dem Fall akzeptieren würde, wenn das OVG die Planungen zur Rübker Straße kippen sollte. Er hatte sich im Wahlkampf mit der Bürgerinitiative Rübker Straße getroffen und den Mitgliedern genau dieses zugesagt. An diese Zusage fühle er sich weiterhin gebunden, so Seefried: „Sollte auch das Oberverwaltungsgericht die Einschätzung der ersten Instanz bestätigen und uns eine klare Botschaft geben, dass die Planung zur Rübker Straße nicht umsetzbar ist, werde ich das Urteil natürlich akzeptieren“, erklärte der Landrat gegenüber dem Abendblatt. Dann werde es keinen Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer geben.
Erhält Buxtehudes Zentrum jemals einen Autobahnanschluss?
Ob und wann Buxtehudes Zentrum in dem Fall jemals einen eigenen Autobahn-Anschluss erhält, dürfte aber auch nach einem Urteil des OVG weiter in den Sternen stehen – zumal eine Mehrheit im Kreistag sich eine Bewertung der Situation nach Urteilsverkündung in dieser wichtigen und kontrovers diskutierten Angelegenheit nicht nehmen lassen wird. Und auch die Bürgerinitiative ist weiter kampfbereit: Sie hält eine eigene Zufahrt für Buxtehudes Mitte mit Blick auf die vorhandenen Anschlussstellen bei Dammhausen und im nahe gelegenen Rübke ohnehin für überflüssig und will einen Ausbau der aus ihrer Sicht für das prognostizierte Verkehrsaufkommen nicht geeigneten Rübker Straße als möglichen Zubringer zur A 26 auf jeden Fall verhindern - dem Vernehmen nach offenbar auch mit der Prüfung, ob ein Gang zum Bundesverwaltungsgericht Sinn machen könnte, falls das Urteil des OVG Lüneburg für den K40-Ausbau ausfallen würde.
Eventuelle Alternativrouten werden erst nach einem Richterspruch geplant
Auch die Landkreis-Verwaltung hält sich vor der zum Ende 2023 erwarteten Urteilsverkündung mit Spekulationen über eventuelle Nachbesserungen oder Alternativstrecken zur Anschlussstelle Buxtehude-Mitte bedeckt: „Die Planung der Autobahnanbindung ist juristisch sehr komplex. Erst, wenn gerichtlich abschließend festgestellt wird, dass die Rübker Straße nicht als Autobahnzubringer ausgebaut werden kann, sind Planungen alternativer Routen möglich“, sagt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke.
Landrat Kai Seefried betont gegenüber dem Abendblatt indes: „Grundsätzlich muss es das Ziel sein, dass das Stadtzentrum von Buxtehude direkt an das Autobahnnetz angebunden wird.“