Lüneburg. Besonders Kinder werden im Straßenverkehr schnell übersehen. Eine Sache sollten Eltern deshalb im Herbst unbedingt kontrollieren.

Sie ist eine der größten Gefahren im Straßenverkehr: die Dunkelheit, die vor allem Fahrradfahrer schwerer erkennbar macht. Vor diesem Hintergrund unterstützen die Polizei und die Verkehrswacht Lüneburg ab sofort die landesweite Aktion „Sichtbarkeit = Sicherheit“.

Denn ganz so einfach ist es mit der Sichtbarkeit in der dunklen Jahreszeit nicht: Oft werden die Lichtverhältnisse von Fahrradfahrern selbst unterschätzt – so hell, wie man denkt, ist es oft nicht. „Ab dem Herbst sollte ein besonderer Fokus auf die eigene Sichtbarkeit sowie einen wahrscheinlich längeren Bremsweg gelegt werden“, sagt Verkehrssicherheitsberater Martin Schwanitz.

Sicherheit im Straßenverkehr: Nicht alle neuen Kinderräder sind per se verkehrssicher

Wichtiger Hinweis für Eltern: Selbst im Fahrradhandel gekaufte Kinder- oder Jugendräder nicht per se verkehrssicher. Oft fehlt es am geforderten roten Rückstrahler (Reflektor) der Kategorie „Z“ sowie einer Beleuchtung. Auch der nach vorn wirkende weiße Rückstrahler ist nicht immer automatisch verbaut.
Rücklichter und rückwärtiger roter Reflektor müssen so angebracht werden, dass sie nicht verdeckt sind, um wirken zu können.

Helle Kleidung, reflektierende Flächen und Streifen helfen erkannt zu werden. Auch reflektierende Schulranzen helfen dem Autofahrer, Kinder rechtzeitiger zu sehen. Die DIN 58124 bei Schulranzen erfüllt bestimmte Reflexionseigenschaften.

Lieber Naben-Dynamos als Batterie-Stecklichter – aus Gründen

Zudem sollten Eltern spätestens jetzt die Fahrräder ihrer Kinder kontrollieren. Funktioniert die Beleuchtung? Sind alle Reflektoren vorhanden? „Hier hilft unsere Checkliste weiter“, sagt Martin Schwanitz: Nach Erfahrung der Verkehrspolizisten sind bei Fahrrädern Nabendynamos mit fest verbauter Beleuchtung stets sorgenfreier als Batterie-Stecklichter. Denn: Wegen des Diebstahl-Risikos werden diese Leuchten meist ab- und wieder angebaut, was zur Folge hat, dass sie oft falsch angebracht sind und entgegenkommenden Verkehr blenden.

Hinzu kommt: Bei Batterie-Stecklichtern muss immer auf den Ladezustand der Batterien geachtet werden. Im Trubel des Schulalltags kann das gern mal in Vergessenheit geraten.

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Wenn Batterie-Lichter verwendet werden, dann müssen diese auch zugelassen sein. Dies erkenne man an folgendem Prüfzeichen: Wellensymbol, gefolgt vom Buchstaben „K“ gefolgt von einer Ziffernfolge. Billigen Batterielichtern aus dem Internet fehle es oft an diesem Prüfzeichen und somit an der Zulassung: Sie sind im Straßenverkehr dann nicht erlaubt. Darüber hinaus streng verboten: blinkende Fahrradlichter, die man immer wieder bei Radfahrern sieht.

„Bei Dunkelheit sowie Dämmerung muss das Licht eingeschaltet werden. Das sollte selbstverständlich sein. Ohne geforderte Beleuchtung zu fahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, und die Polizei wird dies auch kontrollieren“, betont Martin Schwanitz. „Gut sichtbar zu sein, vermindert Unfallwahrscheinlichkeiten!“