Berlin. Im Winter unterwegs sein mit dem Rad oder E-Bike - das kann im Verkehr ein Risiko sein. Die wichtigsten Tipps zu Licht, Sicherheit und Zulassung.

E-Bikes, je nach Pedalunterstützung auch Pedelecs genannt, dienen zunehmend als Alltagsalternative zum Auto oder zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher ist der Sicherheitsaspekt bei Fahrten etwa im mitunter riskanten Stadtverkehr besonders wichtig.

Dazu gehört auch eine vernünftige Beleuchtung. Gerade die schmale Silhouette eines Fahrrads ist bei Dunkelheit in der Flut der Autoscheinwerfer, Rücklichter und Ampeln nur schlecht zu sehen.

IMTEST, das Verbrauchermagazin der FUNKE Mediengruppe, gibt die wichtigsten Tipps rund um E-Bike-Beleuchtung, erklärt die Vorschriften zum Licht am Fahrrad und beschreibt die Möglichkeiten zum Nach- und Umrüsten der Bike-Beleuchtung.

Licht am Fahrrad und E-Bike: Das schreibt das Gesetz vor

Paragraf 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt die lichttechnischen Einrichtungen für ein E-Bike (bis maximal 25 km/h Unterstützung) und für ein herkömmliches Fahrrad vor.

Folgendes gilt, wenn diese im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind:

  • Maximal zwei nach vorne strahlende Scheinwerfer mit weißem Licht sowie ein weißer Rückstrahler („Katzenauge“).
  • Eine rote Schlussleuchte und ein roter Großflächen-Reflektor, der mit dem Buchstaben Z gekennzeichnet ist.
  • Die Reflektoren dürfen vorn und hinten mit den Leuchten kombiniert sein.
  • Die Pedale müssen mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sein, die nach vorn und hinten wirken.
  • Die Laufräder müssen entweder mit umlaufenden reflektierenden weißen Streifen an Reifen oder Felge bestückt sein. Alternativ können auch je zwei gelbe Rückstrahler an den Speichen, die zur Seite wirken, oder reflektierende Hüllen an jeder einzelnen Speiche in Vorder- und Hinterrad eingesetzt werden.

Klemmleuchten sind erlaubt

Für ausreichende Beleuchtung muss am Fahrrad kein Dynamo mehr montiert sein, wie es früher vorgeschrieben war. Erlaubt sind auch StVZO-konforme aufsteckbare oder klemmbare Leuchten mit Batterien oder Akkus. Dafür müssen die Leuchten und auch die Reflektoren vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sein und ein Prüfzeichen tragen – zu erkennen an einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer mehrstelligen Zahl. Lesen Sie auch: E-Bikes im Test: Fünf bequeme Pedelecs für Stadt und Land

Wer nur bei Tageslicht fährt, muss die aufsteckbaren Leuchten laut Gesetz nicht einmal dabeihaben. Erst wenn es dunkel wird, geht es nicht mehr ohne. Allerdings schreibt die StVZO Licht vor, „wenn die Sichtverhältnisse es erfordern“. Das kann auch tagsüber sein, etwa bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder bei der Fahrt durch einen Tunnel. Aufsteckbare Akku-Leuchten haben häufig keine eingebauten Rückstrahler. Separate Rückstrahler nach vorn und hinten sind jedoch vorgeschrieben.

Beleuchtung am Rad: Das gilt zusätzlich für E-Bikes

Für E-Bikes, die nach dem 1. Januar 2019 verkauft wurden und die ihre Beleuchtung aus der Stromversorgung des Elektroantriebs beziehen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Lichtanlage noch mindestens zwei Stunden lang leuchten muss, nachdem der E-Motor aufgrund eines leeren Akkus abgeschaltet hat. Verstöße gegen die Lichtpflicht am E-Bike gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern zwischen 20 Euro und 35 Euro geahndet werden. Auch interessant: Welcher Fahrradhelm schützt am besten? 5 Modelle im Test

Im Dunkeln macht auffällige und korrekte Beleuchtung am Rad den Unterschied – und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Im Dunkeln macht auffällige und korrekte Beleuchtung am Rad den Unterschied – und ist gesetzlich vorgeschrieben. © iStock | istock

Genügt die serienmäßige Beleuchtung am E-Bike?

Die meisten Trekking- und City-Bikes mit E-Antrieb sind bereits serienmäßig mit einer vorschriftsmäßigen Beleuchtung ausgestattet. Sie wird aus dem Gleichstrom-Akku für den E-Motor gespeist und liefert in der Regel ausreichend helles Licht, oft in verschiedenen Helligkeitsstufen einstellbar und stets mit Standlicht-Funktion.

Wem das nicht reicht, weil er beispielsweise oft im Dunkeln auf Landstraßen unterwegs ist oder ein E-Mountainbike fährt, das serienmäßig ohne Lichtanlage verkauft wird, kann zusätzlich einen besonders lichtstarken Klemmscheinwerfer aufstecken. Lesen Sie auch: E-Bike statt Auto: Wird sich das Pedelec durchsetzen?

Gute StVZO-konforme Leuchten bieten etwa die Hersteller Sigma mit dem Set Aura 80/Blaze ab 46 Euro, Toptrek mit dem Set 100 Lux ab 38 Euro oder Fischer mit dem 30 Lux hellen Beleuchtungsset mit 360-Grad-Bodenleuchte ab 20 Euro an.

Deutlich teurer wird es, wenn die Wahl auf ein sensorgesteuertes Tagfahr-, Abblend- und Fernlicht fällt. Der kabelgebundene Scheinwerfer IQ-XL von Busch & Müller kostet rund 200 Euro. Er strahlt dafür mit 300 Lux aber auch heller, weiter und homogener als so mancher Autoscheinwerfer.

LED-Leuchten sind Standard

Für alle aktuellen Fahrradleuchten, ob serienmäßig installiert oder nachgerüstet, preiswert oder teuer, gilt gleichermaßen: Es handelt sich heutzutage um LED-Leuchten. LED-Licht ist energiesparender, hält länger und strahlt heller. Auch interessant: Im Test: 5 Tageslichtlampen für die dunkle Jahreszeit

Apropos: Eine Frontleuchte wie die Aura 80 von Sigma strahlt mit ihren 80 Lux bis 90 Meter weit, ein kräftiges Rücklicht kann eine Sichtbarkeit bis 500 Meter bieten – was für den Straßenverkehr eine gute Sicherheit verspricht. Aber nicht jeder sehr helle Radscheinwerfer ist immer auch sehr gut. Das ist er nur, wenn er auf die richtige Höhe eingestellt ist und eine große Fläche ausleuchten kann.

Achtung, Diebe: Steckbeleuchtung mitnehmen

Nachteil aller Klemmleuchten: Sie sind in hohem Maße diebstahlgefährdet, da sie in der Regel nur aufgesteckt oder mit einem Gummizug an der Sattelstange befestigt sind. Sie lassen sich daher mit einem Handgriff abmontieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss deshalb die Leuchten jedes Mal ab- und mitnehmen, wenn er das E-Bike abstellt. Das kann, beispielsweise auf einem ausgedehnten Einkaufsbummel durch die Stadt, durchaus lästig werden.