Hannover/Leipzig. Innerhalb weniger Monate hat die A20 das Bundesverwaltungsgericht zum zweiten Mal beschäftigt. Die Fledermaus war auch wieder Thema.
Die mit dem Ausbau der Autobahn 20 verbundene Querung der Elbe mit einem Tunnel von Niedersachsen nach Schleswig-Holstein steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte am Dienstag mündlich über die Klagen des BUND und eines Windparkbetreibers gegen das Projekt. Die Kläger streben die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau des Abschnitts vom niedersächsischen Drochtersen bis zur Landesgrenze von Schleswig-Holstein an.
Entscheidung wird am 10. November verkündet
Die Entscheidung des Gerichts soll am 10. November verkündet werden. Während der Verhandlung kamen Themen wie der Fledermausschutz, die Ausweisung von Ausgleichsflächen und auch mögliche Verstöße gegen das Planungsrecht zur Sprache. Dabei verwies der Vorsitzende Richter immer wieder auf ein Urteil seines Senats aus dem April dieses Jahres.
Im Verfahren um den Bauabschnitt auf schleswig-holsteinischer Seite hatte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Behörden hatten einen Fachbericht zu Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt. Allerdings gaben die Richter den Planungsbehörden dieGelegenheit, diesen Mangel zu beheben.