Kiel/Leipzig. Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Elbquerung überwiegend ab. Doch nicht alle Rechtsstreitigkeiten sind entschieden.

Der geplante Bau der Autobahn A 20 hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig wies am Donnerstag mehrere Klagen gegen den Elbtunnel bei Glückstadt ab. Dennoch müssen die Pläne nachgebessert werden. Ein wasserrechtlicher Fachbeitrag war nicht öffentlich ausgelegt worden. Dies muss die schleswig-holsteinische Landesplanungsbehörde nun nachholen.

Im Kieler Verkehrsministerium wurde das BVG-Urteil mit großer Erleichterung zu Kenntnis genommen. Minister Reinhard Meyer (SPD) sagte: „Damit ist die größte Hürde für dieses Milliarden-Vorhaben genommen. Wir reden spätestens ab heute nicht mehr über das ,Ob‘, sondern nur noch über das ,Wann“ einer durchgängigen A 20 von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Niedersachsen.“

Fertigstellungstermin völlig unklar

Eine durchaus optimistische Einschätzung. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat sich zunächst nur mit den Klagen gegen den schleswig-holsteinischen Abschnitt des 5,7 Kilometer langen Elbtunnels befasst. Die mitten im Strom liegende Landesgrenze führt dazu, dass der Tunnel zwei Planverfahren braucht. Über die Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Bauwerks wird das Gericht später im Jahr entscheiden.

Im aktuellen Urteil ging es um Klagen der Umweltverbände Bund, Nabu und des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein, der Gemeinde Kollmar, des Kreises Steinburg, des Betreibers der Elbfähre Glückstadt-Wischhafen und von 22 Privatpersonen. Fast alle Klagen wurden abgewiesen – nur die der drei Naturschutz- organisationen nicht. Das lag an dem bereits erwähnten Fehler: der nicht erfolgten Auslegung des wasserrechtlichen Gutachtens.

Wann die A 20 inklusive des Tunnels und der Fortführung der Autobahn in Niedersachsen fertig ist, bleibt weiter völlig unklar. Denn noch immer gibt es für die meisten schleswig-holsteinischen Teile der Strecke keine Planfeststellungsbeschlüsse. Für drei der vier Abschnitte von Wahlstedt bis zur Elbe sollen sie in diesem Jahr fertig sein, der letzte Abschnitt von der A 23 bis zum Tunnel soll im kommenden Jahr folgen. Mit dem Bau ließe sich aber nur dann beginnen, wenn diese Beschlüsse nicht beklagt werden.

Auch Klagen gegen niederrsächsischen Teil des Tunnels

Unklar ist auch, wann es mit dem Tunnel weitergeht. Vor einem Baubeginn muss das BVG über die Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Tunnels entschieden haben. Zudem ist die Finanzierungsfrage noch nicht geklärt. Bezahlt der Bund den Tunnel? Oder findet sich doch ein Investor?

Trotz aller Fragezeichen dominierte in Kiel am Tag des Urteils die Freude - auch bei der Opposition. Hans-Jörn Arp, verkehrspolitischer Sprecher der CDU, sagte: „Ich freue mich über das Urteil. Dem Bau der für Schleswig-Holstein so wichtigen westlichen Elbquerung steht nun – bis auf die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung – nichts mehr im Wege.“