Leipzig. Wichtige Hürde ist genommen. Auf schleswig-holsteinischer Seite steht dem Bau der Elbquerung bei Glückstadt kaum noch etwas im Wege.

Anwohner, Kommunen und Naturschutzverbände sind mit ihren Klagen gegen die A20-Elbquerung nordwestlich von Hamburg gescheitert.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Donnerstag die Planungen in den Grundzügen. Der dort geplante Elbtunnel gehöre zum vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Gericht fest.

Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) ist erleichtert

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) reagierte erleichtert. „Wir können mit der A20 im Wesentlichen so weiterplanen, wie wir es vorgesehen haben“, sagte er in Kiel.

Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz muss es allerdings Nachbesserungen geben. Die Behörden hatten einen Fachbericht zu Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt. Wegen dieses formalen Mangels erklärte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig.

Der Fehler könne aber geheilt werden, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein muss zur Wasserrahmenrichtlinie ein ergänzendes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.

Gegen den 5,6 Kilometer langen Tunnel für die Autobahn 20 hatten drei Umweltverbände, die Gemeinde Kolmar, der Kreis Steinburg, ein Fährbetrieb und mehrere Anwohner geklagt. Sie hielten den Tunnel für nicht notwendig sowie nicht finanzierbar und zogen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb fürchtete um seine Existenz.

Bei der Finanzierbarkeit konnte das Gericht keine unüberwindlichen Schranken erkennen. Sollte eine geplante Privatfinanzierung scheitern, werde der Bund einspringen, betonte Richter Bier.

Gegen den niedersächsischen Abschnitt liegen noch Klagen vor

Bei den Sicherheitsbedenken hatten die Planer schon in der mündlichen Verhandlung Mitte April Änderungen zugesagt. Statt bisher zwei soll es fünf befahrbare Querverbindungen für Rettungsdienste zwischen den beiden Tunnelröhren geben. Zudem sollen hauptamtliche Wachabteilungen der Feuerwehr geschaffen werden, damit im Falle eines Brandes nicht wie ursprünglich geplant die freiwillige Feuerwehr allein in der Verantwortung steht. Dem Fährbetrieb wurden mögliche Entschädigungen zugesagt.

Ob der Elbtunnel tatsächlich gebaut werden kann, steht aber immer noch in den Sternen. Denn auch gegen den niedersächsischen Abschnitt des geplanten Elbtunnels liegen mehrere Klagen beim Bundesverwaltungsgericht vor, über die noch zu entscheiden sein wird.