Kiel . Erst Fledermäuse, nun ein Gutachten zur Wasserqualität: Die Landesregierung muss die Pläne für die Autobahn 20 wieder mal überarbeiten.

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVWG) eine Schlappe bei der Planung der westlichen Elbquerung der Autobahn 20 erlitten.

Die Richter erklärten den Planfeststellungsbeschluss am Dienstagabend für zunächst rechtswidrig, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Mittwoch in Kiel sagte. Grund ist, dass ein Bericht über die Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers in der Elbe und anderen betroffenen Gewässern nicht öffentlich ausgelegt worden war.

Planer müssen Unterlagen öffentlich auslegen

Die Planer müssen diese Unterlagen nun öffentlich auslegen. Bürger können dann Einwände dagegen erheben. Die Nachbesserung sei Folge einer „offenbar falschen Abwägung“, sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD). Ein halbes Jahr nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hatte der Europäische Gerichtshof im Juli 2015 zur Weservertiefung entschieden, dass ein separater Bericht gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie nötig sei. Den hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr aber lediglich den Beteiligten des Klageverfahrens zugänglich gemacht.

„Für den Fahrplan des Gesamtprojekts ist das aber nur ein kleiner Rückschlag“, sagte Meyer. Der Sozialdemokrat verwies darauf, dass auf niedersächsischer Seite die mündliche Verhandlung über dortige Klagen gegen den Abschnitt des Elbtunnels erst im Oktober beginne. „Wir werden diesen Fehler beheben und zugleich ohne Denkverbote in Schlussfolgerungen für weitere Planungen von Infrastrukturprojekten im Land daraus ziehen.“

Kläger halten den Tunnel nicht für finanzierbar

Seit Montag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Kläger halten den 5,6 Kilometer langen Tunnel nicht für finanzierbar, rügen Verstöße gegen Naturschutzrecht und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb sieht seine Existenz gefährdet. Eine endgültige Entscheidung darüber will der Gericht Ende April verkünden.

Bereits am Dienstag hatte die Landesregierung in Kiel beim Brandschutz für die geplante Elbquerung nachgebessert. Sie will die Finanzierung hauptamtlicher Kräfte sicherstellen. Der Bürgermeister der Gemeinde Kollmar und der Landrat des Kreises Steinburgs hatten erklärt, die Freiwillige Feuerwehr Kollmar wäre mit der Aufgabe allein überfordert.

Der CDU-Verkehrspolitiker Hans-Jörn Arp kritisierte, das Verkehrsministerium sei „mit dem komplizierten Planungsrecht von Bundesfernstraßen hoffnungslos überfordert“. Minister Meyer habe es versäumt, aus den durch eine andere Entscheidung offen gelegten handwerklichen Fehlern Konsequenzen zu ziehen.

Die Autobahn-Planer hatten bereits im November 2013 eine empfindliche Niederlage erlitten. Die Leipziger Richter stoppten den Weiterbau der Küstenautobahn im Raum Segeberg, weil der Fledermausschutz nicht ausreichend beachtet worden war. Das Land hatte daraufhin ein umfangreiches Monitoring in Auftrag gegeben. Die Kalkberghöhlen in Bad Segeberg gelten als größtes Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands. Sie beherbergen in den Wintermonaten rund 25 000 Tiere sieben verschiedener Arten.