Die Gemeinsame Kirchenleitung einigte sich auf einen Verfassungstext. Dem müssen nur noch die Kirchenparlamente Anfang Januar zustimmen.

Hamburg. Die vermutlich letzten Stolpersteine für die künftige Nordkirche sind aus dem Weg geräumt. Die Gemeinsame Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen einigte sich am Wochenende in Hamburg auf abstimmungsreife Entwürfe für die Verfassung und das sogenannte Einführungsgesetz.

„Es ist dabei nur noch um Feinschliff der Vorlagen gegangen, die von den Kirchenparlamenten im Oktober in Heringsdorf (Landkreis Vorpommern-Greifswald) bei der zweiten Lesung beschlossen wurden“, sagte Norbert Radzanowski, Sprecher der Gemeinsamen Kirchenleitung, am Sonntag. Christian Meyer, Sprecher der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg betonte, dass es keine Knackpunkte oder Sollbruchstellen mehr gebe. Die letzten größeren Probleme wie die Angleichung der Gehälter seien bereits in Heringsdorf ausgeräumt worden.

So werden die kirchlichen Mitarbeiter jedes Jahr zwei Prozent mehr bekommen. Bis spätestens 2020 werden dann in der Nordkirche, die die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg umfasst, die gleichen Gehälter gezahlt werden, erläuterte Radzanowski. Meyer betonte, dass es für den Kirchenkreis Pommern eine sogenannte Ewigkeitsklausel gebe. Auch bei weiter sinkenden Mitgliederzahlen könnte der Kreis nur mit eigener Zustimmung mit anderen Kirchenregionen verschmolzen werden.

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Jetzt müssen die Landessynoden und die gemeinsame Synode bei ihren Sitzungen am 5. bis 8. Januar in Warnemünde-Hohe Düne noch jeweils mit Zweidrittelmehrheit der Verfassung und dem Einführungsgesetz zustimmen, was aber nach Einschätzung von Kirchenexperten als sicher gilt.

Er sei sehr zuversichtlich, sagte der Vorsitzende der Gemeinsamen Kirchenleitung, der nordelbische Bischof Gerhard Ulrich am Sonntag. Die jetzt beschlossenen endgültigen Texte für die Abstimmung in der Synode sicherten die Vielfalt des kirchlichen Lebens aller drei Partnerkirchen auch in der Zukunft. Die gelebte Glaubenspraxis in den drei Kirchen bleibe gewahrt.

„Es kommen unterschiedliche Prägungen, bewährte Traditionen und neue Akzente aus Ost und West zusammen“, sagte der mecklenburgische Landesbischof Andreas von Maltzahn. Der Bischof der pommerschen Landeskirche, Hans-Jürgen Abromeit hob hervor: „Als im Jahre 2000 ein Kooperationsvertrag zwischen Mecklenburg, Nordelbien und Pommern geschlossen wurde, ahnte wohl niemand, dass sich zwölf Jahre später diese drei Kirchen zu einer gemeinsamen Kirche zusammenschließen würden.“

Die Gründung der neuen Kirche soll Pfingsten 2012 in Ratzeburg gefeiert werden. Mit der 2,4 Millionen Mitglieder starken Nordkirche entsteht die fünftgrößte Landeskirche Deutschlands. Vor allem die Kirchen in Mecklenburg (200 000 Mitglieder) und Pommern (knapp 100 000 Mitglieder) waren wegen zurückgehender Mitgliederzahlen und langfristig sinkender Einnahmen gezwungen, nach einem größeren Partner Ausschau zu halten.

Lange umstritten war die Austarierung der Bischofssitze und die künftige Struktur der kirchlichen Leitung. In Schwerin wird künftig der leitende Bischof der Nordkirche seinen Sitz haben und die Bischofskanzlei angesiedelt sein. Greifswald wird auf Dauer Bischofssitz des Sprengels „Mecklenburg und Pommern“ sein. Weitere Bischöfe sitzen in den Sprengeln „Schleswig und Holstein“ sowie „Hamburg und Lübeck“. Übergangsweise wird bis 2008 noch ein Bischof in Schwerin als geistliches Oberhaupt der bisherigen Landeskirche Mecklenburg seinen Sitz behalten. Der Dom von Lübeck, das früher einen eigenen Bischof hatte, wird Predigtstätte des leitenden Bischofs der Nordkirche sein. (dpa/abendblatt.de)