Fünf Sicherungsverwahrte der JVA Celle sind weiter im Hungerstreik. Die Männer verlangen unter anderem freien Damenbesuch und Pay-TV.

Hannover. Für Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) ist eine mögliche Strategie hinter dem Hungerstreik von fünf Sicherungsverwahrten in der JVA Celle unklar. „Für mich ist noch offen, ob es hier eine Einzelaktion einiger weniger in der JVA Celle ist, oder ob hier eine konzertierte Aktion aller Sicherungsverwahrten in Niedersachsen oder gar in Deutschland dahintersteht“, sagte Busemann am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa in Hannover. „Das mag ich mir nicht vorstellen, aber das werden die nächsten Tage bringen.“

Die Forderungen der Hungerstreikenden hält Busemann für abwegig. „Die Aussichten darauf sind gleich Null“, sagte er. „Nicht nur mir, sondern wahrscheinlich auch dem Normalbürger fällt da ein bisschen die Kinnlade runter.“ Die Männer fordern unter anderem freien Damenbesuch, Bezahlfernsehen und barrierefreien Internet-Zugang.

Die Sicherungsverwahrten hatten ihren Protest gegen die ihrer Ansicht nach zu schlechte Unterbringung fortgesetzt. Die Männer im Alter zwischen 50 und 71 Jahren hätten auch am Dienstag abgelehnt, ihr Essen anzunehmen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Das Quintett war am Montagmittag in Hungerstreik getreten. Wie lange die Männer die Nahrungsaufnahme verweigern wollen, blieb unklar.

Nach Einschätzung von Busemann sind sie rechtlich sehr gut informiert. „Sie wissen exakt, was das Bundesverfassungsgericht am 4. Mai festgelegt hat. Genau das wird ja auch in Niedersachsen umgesetzt“, sagte der CDU-Politiker.

Die Hungerstreikenden berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Richter hatten im Dezember 2009 erklärt, dass Deutschland mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai geurteilt, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu zu regeln ist. Als Hauptkritikpunkt führten die Karlsruher Richter an, dass die Unterbringung bislang zu sehr einer Haftstrafe ähnele.

Für Busemann sind die Hintergründe des Protests unklar. „Wenn weitergehende Forderungen daraufgesattelt werden, die ich auch für absolut unvereinbar mit der Sicherungsverwahrung halte, dann weiß ich nicht, welche Strategie dahintersteht“, sagte er. „Ist es nur als Jux gedacht oder als individuelle Aktion oder ist da auch eine weitergehende Konzeption dahinter.“

Dass drei der fünf Hungerstreikenden Strafanzeige gegen ihn gestellt haben, sieht Busemann gelassen: „Die Maßnahme als solche befremdet mich, strafrechtlich ist da keine Relevanz dran. Mich wundert, warum man zeitgleich mit dem Beginn eines sogenannten Hungerstreiks auch zu solchen Mitteln greift.“

Derzeit leben 20 meist mehrfach verurteilte Gewalt- und Sexualverbrecher in dem besonders bewachten Trakt der Justizvollzugsanstalt (JVA). Gutachter bescheinigen den Männern, auch nach Ablauf ihrer Haftzeit eine Gefahr für die Öffentlichkeit zu sein.

(dpa/abendblatt.de)