In der JVA Celle sind fünf Sicherungsverwahrte in den Hungerstreik getreten. “Wir werden deeskalierend auf sie eingehen“, so ein Sprecher.

Celle. Fünf Sicherungsverwahrte der JVA Celle sind am Montag in Hungerstreik getreten. Am Mittag hätten die Männer im Alter zwischen 50 und 71 Jahren erstmals abgelehnt, ihr Essen anzunehmen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover. Derzeit leben 20 meist mehrfach verurteilte Gewalt- und Sexualverbrecher in dem besonders bewachten Trakt der Justizvollzugsanstalt (JVA). Gutachter bescheinigen den Männern, auch nach Ablauf ihrer Haftzeit eine Gefahr für die Öffentlichkeit zu sein. Wie lange die Männer die Nahrungsaufnahme verweigern wollen, sei noch unklar.

„Wir werden deeskalierend auf sie eingehen und hoffen, sie so zur Einsicht zu bringen“, sagte der Sprecher. Die Männer fordern einschneidende Verbesserungen in ihren Lebensbedingungen und berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Richter hatten im Dezember 2009 erklärt, dass Deutschland mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Unter anderem fordern sie freien Damenbesuch, Bezahlfernsehen oder barrierefreien Zugang zum Internet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai geurteilt, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu zu regeln ist. Als Hauptkritikpunkt führten die Karlsruher Richter an, dass die Unterbringung bislang zu sehr einer Haftstrafe ähnele. Der Bund legte kürzlich Leitlinien für die Reform vor, die sich an den Vorgaben aus Karlsruhe orientieren. Es ist unter anderem geplant, dass Täter schon in der Haft psycho- und sozialtherapeutisch behandelt werden. Gibt es kein Behandlungsangebot, soll der Täter nach der Haft nicht mehr in Sicherungsverwahrung genommen werden dürfen.

Niedersachsen plant deshalb bis 2013 den Neubau einer Anstalt für Sicherheitsverwahrte in Rosdorf bei Göttingen. Dafür sollen 10 bis 12,5 Millionen Euro investiert werden. Die 54 geplanten Plätze sollen für Straftäter aus Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden können.

In kleinen Apartments sollen die Sicherungsverwahrten künftig mehr Freizügigkeit erhalten als bisher in ihren Zellen. Dazu gehören Schlüssel für ihre Wohnräume sowie ein beschränkter Zugang zu Internet und Telefon. Tagsüber können sie sich auf einem separaten Freigelände bewegen oder gemeinsam kochen oder Sport treiben. Außerdem sollen sie in der Haftanstalt arbeiten können.

(dpa/abendblatt.de)