Zwar darf der Ausbau des Flughafens Blankensee beginnen, doch es besteht die Gefahr, dass der Umbau rückgängig gemacht werden muss.
Lübeck/Schleswig. Die Hansestadt Lübeck kann mit dem Teilausbau des Flughafens Blankensee beginnen – allerdings auf eigenes Risiko. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat die Eilanträge der Nachbargemeinde Groß Grönau, der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und eines Anwohners gegen den Sofortvollzug zurückgewiesen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Lübecker Nachrichten“. Das eigentliche Verfahren in Sachen Flughafenausbau steht allerdings noch aus. Sollte das Gericht in diesem Verfahren zu einer anderen Entscheidung kommen, müsste die Stadt die Baumaßnahmen wieder rückgängig machen.
„Wir sind sehr erfreut und erleichtert über diese Entscheidung. Das ist ein positives Zeichen für mögliche Investoren, weil dadurch ein Stück mehr Rechtssicherheit geschaffen wird“, sagte Flughafengeschäftsführerin Doris Böhmke. Voraussichtlich in zwei bis drei Monaten werde mit der Verlegung der Landeschwelle auf der Start- und Landebahn, der Installation des Instrumentenlandesystems und der Erneuerung der vierten Parkposition auf dem Vorfeld begonnen, sagte sie weiter.
Der Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Ausbau war bereits im März 2009 ergangen. Dagegen haben jedoch die Gemeinde Groß Grönau, die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und ein Anwohner des Flughafens vor dem OVG geklagt. Um den Sofortvollzug des Beschlusses zu verhindern, stellten sie zusätzlich Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz, die das Gericht jetzt zurückgewiesen hat.
Der Bürgermeister von Groß Grönau (Kreis Herzogtum Lauenburg), Hans-Georg Weißkichel (CDU), zeigte sich sehr überrascht von der OVG-Entscheidung. „Die hätte unserer Ansicht nach so nicht ergehen dürfen. Schließlich gibt es nach wie vor keinen Investor für den Flughafen, der die eventuellen Folgekosten übernimmt“, sagte der Jurist Weißkichel. Er rechne sich nach wie vor gute Chancen aus, im Hauptsacheverfahren zu gewinnen. „Falls nicht, werden wir prüfen, ob wir in die nächste Instanz zum Bundesverwaltungsgericht gehen“, sagte er.
Flughafenbefürworter werten dagegen die Zurückweisung der Eilanträge als Indiz dafür, dass das OVG auch im eigentlichen Rechtsstreit zu Gunsten des Flughafens entscheiden könnte. „Jetzt ist die Hansestadt Lübeck am Zuge, aufgrund der besseren Rahmenbedingungen intensiv das Gespräch mit Investoren und Airlines zu suchen“, sagte der Vorsitzende des Flughafen-Fördervereins „Check-in-Lübeck“, Nicolaus Lange, am Dienstag. Die erste Ausbaustufe und die Rechtssicherheit des Planfeststellungsbeschlusses gilt als Voraussetzung für die geplante Privatisierung von Lübeck-Blankensee.
Die Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag dagegen lehnen eine Investition in den Flughafenausbau kategorisch ab. „Es ist reine Geldvernichtung, öffentliche Mittel in einen Flughafen zu stecken, der keine wirtschaftliche Zukunft hat“, sagte deren verkehrspolitischer Sprecher Andreas Tietze. Das Land hat zugesagt, den rund vier Millionen Euro teuren Ausbau mit 1,76 Millionen Euro zu fördern.