Das Landgericht Verden beendete den Prozess gegen den 51-Jährigen, weil dessen Beteiligung an einem Überfall in Bremen nicht nachzuweisen war.
Verden. Der Prozess um den Überfall von Bremer „Hells Angels“ auf den ehemals verfeindeten Motorradclub „Bandidos“ in Stuhr-Brinkum ist am Freitag vor dem Landgericht Verden mit einem Freispruch für den Angeklagten zu Ende gegangen. „Der Angeklagte wird freigesprochen“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert. Aus Mangel an Beweisen und nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten habe das Gericht den 51 Jahre alten Mann freigesprochen, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht habe nicht zweifelsfrei feststellen können, ob der Mann bei der Tat dabei gewesen sei.
Die Kammer folgte mit dem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten in ihren Plädoyers einen Freispruch gefordert. Beide Seiten sahen die Beweise als nicht ausreichend an. Auch habe es Zweifel an der Aussage eines Kronzeugen gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Aussage eines Entlastungszeugen, wonach sich der Angeklagte zur Tatzeit in dessen Werkstatt aufgehalten habe, sei nicht zu widerlegen gewesen.
Der 51-Jährige hatte sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht zu verantworten. Ihm war vorgeworfen worden, mit mehreren anderen Clubkameraden im Jahr 2006 fünf Bandidos-Mitglieder überfallen zu haben. Zusammen mit 13 anderen Mitgliedern der „Hells Angels“ war der Kronzeuge bereits im Dezember 2008 vom Landgericht Verden verurteilt worden. Alle Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt, es kam zu einem sogenannten Deal mit überwiegend Bewährungsstrafen. Der jetzt vor Gericht stehende 51-Jährige war seinerzeit noch flüchtig.