Der Beschuldigte soll mit mehreren Rockerklub-Kameraden im Jahr 2006 fünf Mitglieder der „Bandidos“ überfallen und schwer verletzt haben.

Verden. In dem Prozess gegen einen „ Hells Angel “ wegen gefährlicher Körperverletzung hat am Mittwoch der Kronzeuge über Details des Tattages ausgesagt. Vor dem Überfall hätten sich Mitglieder der Rockergruppe in einem Rohbau in Delmenhorst getroffen und seien mit Axtstielen und Sturmhauben ausgestattet worden, sagte der 34-Jährige vor Gericht. Anschließend seien sie mit einem Transporter zum Clubhaus des damals noch verfeindeten Motorradclubs „Bandidos“ in Stuhr-Brinkum gefahren worden. Der Angeklagte sei mit dabei gewesen. Der Beschuldigte soll mit mehreren Clubkameraden 2006 fünf Mitglieder der „Bandidos“ überfallen und schwer verletzt haben. Er ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Einen Tag vor der Tat am 22. März 2006 habe er einen Anruf bekommen und sei von einem Clubmitglied zu dem Treffen bestellt worden. Bis zur Ankunft am Clubhaus der „Bandidos“ habe er nicht gewusst, wo die Reise hingehen soll. Dort habe man maskiert auf die nacheinander eintreffenden „Bandidos“ gewartet. Diese seien gefesselt worden, ihre Augen habe man mit Panzerband verklebt und mit Axtstielen auf sie eingeschlagen. „Wahllos auf alle Körperteile.“ Eine klare Aufgabenverteilung habe es nicht gegeben.

Ungewöhnlich war, dass der Zeuge trotz Auskunftsverweigerungsrechts aussagen wollte. Dieses bezog sich nicht auf seinen Tatbeitrag. Dafür ist er rechtskräftig zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vielmehr ging es um die Möglichkeit anderer Beschuldigungen. Verschiedene Fragen beantwortete er nicht, wie die zu etwaigen Einnahmen aus dem Rotlichtmilieu.

Die Verteidiger befragten am Nachmittag den sehr gelassen wirkenden 34-Jährigen mehrere Stunden unter anderem zu weiteren Gewalttaten und zu seinem Buch, dass parallel zum Prozessbeginn erschienen war. Darin hatte er über die „Hells Angels“ „ausgepackt“. Das Buch sei von zwei Koautoren geschrieben worden, auf Grundlage seines Tagebuchs, sagte der Zeuge. Selbst gelesen habe er es noch nicht.

Ganz besonders interessierten sich die Juristen für die Zusagen, die man dem Kronzeugen im Vorfeld gemacht hat und ob man ihm Verhaltensregeln für seine Zeugenaussage in einem Mordprozess in Münster aufgegeben hat. Die Tat soll ein Racheakt für den Überfall in Stuhr-Brinkum gewesen sein. Der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft Verden hatte dort die Aussage verweigert. Der Verteidiger wollte wissen, ob er zuvor Verhaltensregeln vom Landeskriminalamt bekommen hatte. „Ja“, antwortete dieser. „Keine Aussage zu tätigen, um das Verfahren in Niedersachsen nicht zu gefährden.“