Die Minderheiten-Partei hat ihren Vorschlag zum neuen Wahlgesetz abgegeben. Bis Frist-Ende am Sonntag wollen CDU und FDP gemeinsam nachziehen.

Kiel. CDU und FDP ringen in Schleswig-Holstein weiter um einen gemeinsamen Vorschlag für die Novellierung des Wahlrechts. Bei Gesprächen am Dienstag habe es Annäherungen gegeben, sagte CDU-Fraktionssprecher Dirk Hundertmark am Donnerstag. Über Einzelheiten hätten beide Seiten jedoch Stillschweigen vereinbart. Sowohl Union als auch Liberale zeigten sich zuversichtlich, einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen zu können. Für Freitag sind weitere Gespräche geplant.

Bis Ende Oktober sollen alle Fraktionen ihre Vorschläge zum neuen Wahlgesetz bei Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) einreichen. Am Mittwoch (3. November) ist im Ältestenrat des Landtags ein erstes Sondierungsgespräch zum neuen Wahlrecht geplant. Die Zahl der Wahlkreise gilt als wesentlicher Grund für die aktuell hohe Anzahl an Mehrsitzen. Die Grünen wollen maximal 30, die SPD mindestens 35 Wahlkreise.

Die Verfassung des nördlichsten Bundeslands sieht 69 Abgeordnete vor. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten sitzen derzeit aber 95 Abgeordnete im Kieler Landtag. Nach Ansicht der CDU soll die Verfassungsvorgabe um das Wort „mindestens“ erweitert werden. Außerdem will die Union die Zahl der Wahlkreis von 40 auf 37 reduzieren und zum Einstimmen-Wahlrecht zurückkehren.

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen Minderheit, präsentierte am Donnerstag seinen Vorschlag für ein neues Wahlgesetz. Um die in der Landesverfassung festgeschriebene Zahl von 69 Abgeordneten nicht zu überschreiten, will der SSW die Zahl der Direktmandate von 40 auf 23 reduzieren. Außerdem forderte der SSW die Beibehaltung des Zweistimmen-Wahlrechts, aktives Wahlrecht bereits ab 16 Jahren und einen vollen Ausgleich von Überhangmandaten. So soll künftig ausgeschlossen werden, dass eine Minderheit der Wählerstimmen eine Parlamentsmehrheit erreicht. CDU und FDP hatten bei der Wahl im September 2009 weniger Zweitstimmen erhalten als die Opposition, verfügen dank dreier ungedeckter Mehrsitze für die Union aber über eine Einstimmen-Mehrheit im Kieler Landtag.

Die Linke will sich nicht auf eine bestimmte Zahl von Wahlkreisen festlegen. „Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes legt uns in dieser Hinsicht nicht fest“, sagte Fraktionschef Heinz-Werner Jezewski. Wichtig sei seiner Fraktion nur, dass Überhangmandate mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen würden. „Wenn solche dann doch entstehen, müssen sie allerdings vollzählig ausgeglichen werden.“ Eine Verfassungsänderung, die eine Zahl von erheblich mehr als 69 Abgeordneten möglich machen soll, lehne seine Fraktion aber ab. Auch die Linke ist für die Senkung des Wahlrechts auf 16 Jahre. Außerdem sollen auch Ausländer wählen dürfen und Regeln aufgestellt werden, damit in künftigen Landtagen gleich viele Frauen und Männer sitzen.

Unterdessen drängt der Bund der Steuerzahler auf eine deutliche Verkleinerung des schleswig-holsteinischen Landtags. „51 Abgeordnete im Landtag wären ausreichend“, sagte Verbandspräsident Hartmut Borchers mit Blick auf die gerichtlich angeordnete Neuregelung des Wahlgesetzes. Die derzeit vorgesehenen 69 Sitze im Kieler Landtag „sind immer noch zu viel“.

Das Verfassungsgericht hatte das Landeswahlgesetz Ende August in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt und dem Parlament bis Ende Mai 2011 Zeit zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes gegeben. Außerdem beendeten die Richter die Wahlperiode vorzeitig zum 30. September 2012. Die Fraktionen hatten sich im September darauf verständigt, bis März 2011 ein neues Wahlrecht verabschieden zu wollen.