Das neue Gesetz könnte schon zum März 2011 verabschiedet sein. Streitpunkt der Fraktionen ist nachwievor die Zahl der Wahlkreise.

Kiel. Bei der vom Verfassungsgericht angeordneten Erarbeitung eines neuen Wahlgesetzes in Schleswig-Holstein streben die Fraktionen im Landtag eine möglichst breite Mehrheit an. Die zweite Lesung des Gesetzes könne möglicherweise bereits im März 2011 stattfinden, sagte Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) am Mittwoch in Kiel nach einem Treffen mit den Fraktionschefs. Das wäre zwei Monate früher als vom Landesverfassungsgericht verlangt. Bis Ende Oktober könnten die Fraktionen Vorschläge für das neue Wahlrecht einbringen, sagte Geerdts. Die erste Lesung des neuen Landeswahlgesetzes sei für die Dezember-Tagung des Landtags geplant. Erste Gespräche im Ältestenrat hätten in sehr guter Atmosphäre stattgefunden.

Das Verfassungsgericht hatte Ende August das Wahlgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt und dem Kieler Landtag bis Mai 2011 Zeit gegeben, ein neues Wahlrecht zu verabschieden. Außerdem ordneten die Richter eine vorzeitige Neuwahl des Landtags bis Ende September 2012 an. Ursprünglich hätten erst 2014 Wahlen stattgefunden.

Kieler Landtag streitet erneut übers Sparpaket

Während CDU und FDP in Schleswig-Holstein auf einem möglichst späten Wahltermin beharren, will die Opposition die Bürger möglichst schnell an die Wahlurnen rufen. In der Diskussion um ein neues Wahlrecht liegen die Fraktionen teilweise allerdings noch weit auseinander. Besonders umstritten ist die Zahl der Wahlkreise. Aktuell gibt es 40. Zu den 40 direkt gewählten Abgeordneten kommen laut Verfassung 29 weitere über Listenplätze. Wegen zahlreicher Überhang- und Ausgleichsmandate ist die verfassungsmäßige Regelgröße des Parlaments von 69 Sitzen seit der Wahl vom September 2009 deutlich überschritten. Tatsächlich hat der Kieler Landtag derzeit 95 Abgeordnete. Grund dafür sind elf Überhangmandate der CDU. Weil zudem drei dieser Überhangmandate nicht ausgeglichen wurden, haben CDU und FDP trotz weniger erhaltener Zweitstimmen eine Stimme mehr als die Opposition.

Die Wahrscheinlichkeit von Mehrsitzen ließe sich durch eine Reduzierung der Wahlkreise senken. Die Grünen haben bereits eine Reduzierung auf 30 Wahlkreise vorgeschlagen. Die SPD hält 35 für angemessen. CDU und FDP haben bislang keinen eigenen Vorschlag präsentiert. In der Diskussion ist auch eine mögliche Rückkehr zum Ein-Stimmen-Wahlrecht und die Einführung eines anderen Zählverfahrens.