Die Richter halten das geltende Wahlrecht offenbar für unvereinbar mit der Landesverfassung. Das berichtet “Schleswig-Holstein am Sonntag“.

Kiel. Das Bundesland Schleswig-Holstein steht nach einem Zeitungsbericht möglicherweise vor vorgezogenen Landtagswahlen im Herbst 2012. Nach einem Bericht von „Schleswig-Holstein am Sonntag“ zeichnet sich eine solche Anordnung mit einem für den 30. August erwarteten Urteil des Landesverfassungerichts zum Wahlrecht im Norden ab. Das Blatt beruft sich auf „vertrauenswürdige Quellen, nach denen die Richter das geltende Wahlrecht für unvereinbar mit der Landesverfassung erklären werden“.

Die Landesverfassung sieht in Artikel 10 vor, dass dem Parlament 69 Abgeordnete angehören. Durch eine hohe Zahl bei der Landtagswahl am 27. September 2009 entstandener Überhang- und Ausgleichsmandate aber sitzen jetzt 95 Abgeordnete im Landtag. Dies sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Gleichzeitig würden die Richter dem Parlament aufgeben, das Landeswahlgesetz zeitnah zu ändern, berichtet „Schleswig-Holstein am Sonntag“ weiter.

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Ziel einer solchen Novelle müsse danach ein Wahlrecht sein, das der in der Verfassung vorgesehen Mandatszahl von 69 möglichst nahe komme, hieß es. Da in der Konsequenz einer solchen Gesetzesänderung ein wegen seiner derzeitigen Größe der Verfassung widersprechendes Parlament seine Legitimation verlöre, müssten zeitnah Neuwahlen stattfinden.

Das für Ende August erwartete Urteil des Gericht geht zurück auf einen Normenkontrollantrag von Grünen und SSW. Derzeit regiert in Schleswig-Holstein eine schwarz-gelbe Koalition , die zwar keine Mehrheit der Zweitstimmen, dennoch eine Mehrheit von einem Sitz im Landtag hat. Grund dafür sind drei so genannte ungedeckte Mehrsitze, die die CDU bei der Landtagswahl im September errungen hatte. Gegen diese Sitzverteilung im Landtag und auf einen Vollausgleich aller von der Union errungenen Überhangmandate klagen die Linkspartei und 48 Bürger. Nach Informationen von „Schleswig-Holstein am Sonntag“ werde diese Klage in Schleswig ohne Erfolg bleiben.