Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) will die Betreuung des Beschuldigten im Sexualverbrechen von Neustrelitz überprüfen.

Neustrelitz. Der Vorfall löste bundesweite Diskussionen aus. Ein einschlägig vorbestrafter 26-Jähriger soll einen Neunjährigen am Montag in seine Wohnung gelockt und missbraucht haben. Nach der mutmaßlichen Tat in Neustrelitz soll nun die Justizbetreuung des Beschuldigten noch einmal überprüft werden. „Wir werden uns ansehen, wie ist die Begleitung des Mannes gelaufen“, sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) am Freitag dem Rundfunksender NDR 1 Radio MV in Neustrelitz. Man müsse die Untersuchungen abwarten und erst danach gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Der einschlägig vorbestrafte 26-Jährige soll einen Neunjährigen am Montag in seine Wohnung gelockt und missbraucht haben. Der Mann ist inzwischen in Untersuchungshaft. Er stand bisher unter Führungsaufsicht der Justiz und wurde im Rahmen eines neuartigen Projekts des Ministeriums betreut. Trotz des Projekts blieben Restrisiken, sagte Kuder. „Wir können nicht 24 Stunden jemanden beobachten und betreuen.“ Das gehe nur im Strafvollzug.

Der Mann war Kuder zufolge zuletzt am 20. Juli 2006 vom Amtsgericht Pasewalk zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Damals ging es um zwei Sexualdelikte an Kindern.

Der Beschuldigte sei nach vollständiger Verbüßung seiner Haftzeit am 1. August 2008 entlassen worden, sagte die Ministerin. Er habe unter anderem die Weisung gehabt, keinen Kontakt mit Jugendlichen unter 16 Jahren aufzunehmen. Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung kam laut Kuder aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Diese Maßnahme dürfe nur bei einer mindestens siebenjährigen Jugendstrafe verhängt werden.

An dem Konzept der Führungsaufsicht wolle sie festhalten, sagte Kuder. Aber diese sei keine Sicherungsverwahrung. „Ich bin überzeugt, dass durch eine engmaschige Kontrolle solcher Straftäter und die Verzahnung der betroffenen Behörden viele Straftaten verhindert werden.“